Amtlicher Tierarzt / Amtliche Tierärztin (w/m/d)
Arbeitgeber: Rhein-Kreis Neuss (der Landrat)
Arbeitsort: Grevenbroich
Beginn ab:
Beschäftigungsart: Vollzeit
Befristung: befristet für 36 Monate (3 Jahre)
Besoldung/Eingruppierung: EG 14 TVöD
Aufgabenschwerpunkte
- Tiergesundheitskontrollen in Nutztierhaltungen, insbesondere Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
- Kontrollen der Schweinehaltungshygieneverordnung
- Tiergesundheitsbescheinigungen
- Tierseuchenbekämpfung
- Aktualisierung von Krisenplänen im Tierseuchenfall
- Kontrollen und Zulassungen von Betrieben im Bereich tierischer Nebenprodukte
- Überwachung von tierärztlichen Hausapotheken, Tierheilpraktikern, Einzelhandel und der Arzneimittelanwendung beim Nutztier
- Organisatorische und inhaltliche Umsetzung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Ihr Anforderungsprofil
- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin und Approbation als Tierärztin bzw. Tierarzt
- Wünschenswerterweise Berufserfahrungen in der Großtierpraxis und/oder auf dem Gebiet der Veterinärverwaltung
- Möglichst Laufbahnbefähigung für den höheren Veterinärdienst
- Eigenverantwortliches, strukturiertes und termingerechtes Arbeiten, Durchsetzungsvermögen und Teamfähigkeit
- Herausfordernde Situationen akzeptieren und mit gelegentlich hoher Arbeitsbelastung verantwortungsvoll umgehen können
- Bereitschaft zur Dienstleistung auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
- Fachspezifische EDV-Kenntnisse (BALVI iP, HIT, Traces, TSN) sind wünschenswert
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
- Gute Deutschkenntnisse, mündlich und schriftlich, werden vorausgesetzt
Wir bieten Ihnen
- Verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit motiviertem und sympathischem Team in einer modernen Verwaltung
- Gute fachliche Einarbeitung und Beratung sowie großzügige fachliche und persönliche Fortbildungsmöglichkeiten
- Modern ausgestatteter Arbeitsplatz mit elektronischer Akte
- Leistungsgerechte Bezahlung nach Besoldungs- und Tarifvorschriften
- Sicherer Arbeitsplatz
- Flexible Arbeitszeitmodelle für bessere Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf
- Option zum mobilen Arbeiten im Rahmen einer Dienstvereinbarung
- Sinnstiftende und erfüllende Tätigkeit für die Gesellschaft im öffentlichen Dienst
- Gute Aufstiegschancen und vielfältiges Fort- und Weiterbildungsangebot im Rahmen unserer Personalentwicklung
- Zusatzversorgung (Betriebsrente) für tariflich Beschäftigte
- Wertschätzende Führung
- Gute und angenehme Arbeitsatmosphäre im Team unserer modernen und zukunftsorientierten Kreisverwaltung
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Betriebsausflüge und -feste
Informieren Sie sich gerne vielseitig und nutzen Sie ebenfalls die Möglichkeit, für nähere Informationen zum Aufgabengebiet die Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Frau Dr. Schumacher, unter der Rufnummer 02181/ zu kontaktieren.
Allgemeine Bewerbungshinweise
- Der Rhein-Kreis Neuss fördert die berufliche Gleichstellung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als moderne Kreisverwaltung verfolgen wir das Ziel, gegenwärtig und in Zukunft einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern in unserer Verwaltung sicherzustellen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt.
- Auf die Möglichkeit der Besetzung der Stelle in Teilzeit wird hingewiesen. Dabei muss eine ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet sein.
- Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und ihnen gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
- Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Einwanderungshintergrund, Religion, Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt und freuen uns auf eine entsprechende Bereicherung unseres Kollegiums.
Unternehmensdarstellung
Wir schützen die Kontaktdaten des Arbeitgebers vor unerlaubten Zugriffen. Bitte geben Sie die dargestellten Zeichen in das Textfeld ein, um die Kontaktdaten des Arbeitgebers anzuzeigen.
Hinweis: Die dargestellten Zeichen enthalten keine Umlaute (ä, ö, ü oder ß), Sonderzeichen oder Leerzeichen.
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