Fachkraft für Eingliederungshilfe (m/w/d) gem. § 35a SGB VIII
Kopfbereich
Angebotsart: Arbeit
Fachkraft für Eingliederungshilfe (m/w/d) gem. § 35a SGB VIII
Arbeitgeber: Stadt Mülheim an der Ruhr Personal- und Organisationsamt
Arbeitsort
Mülheim an der Ruhr
Anstellungsart
Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)
Befristung
unbefristet
Berufsbezeichnung
- Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin
Veröffentlichungsdatum: Gestern veröffentlicht
Stellenbeschreibung
Das Sozialamt hat eineTeilzeitstelle (19,5 Stunden wöchentlich für Tarifbeschäftigte) als
Fachkraft für Eingliederungshilfe (m/w/d) gem. § 35a SGB VIII
(Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE; mindestens 23.774,- € bis 32.988- € im Jahr, je nach einschlägiger Berufserfahrung
Wir bieten Ihnen
- eine interessante, anspruchsvolle und selbstständige Tätigkeit,
- einen sicheren Arbeitsplatz am Standort Mülheim an der Ruhr mit Tarifbindung sowie eine jährliche Sonderzahlung gemäß tarifvertraglicher Bestimmungen,
- eine monatliche Zulage in Höhe von 90,- €,
- Vorschussmöglichkeiten und Rabatte durch Corporate Benefits,
- eine Betriebsrente ohne Eigenbeteiligung (Rheinische Zusatzversorgungskasse) und leistungsorientierte Bezahlung für tariflich Beschäftigte,
- flexible Arbeitszeit und 30 Tage Urlaub im Jahr sowie Bildungsurlaub,
- bis zu zwei zusätzliche Regenerationstage (bei einer 5-Tage-Woche)
- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Interner Stellenmarkt und zur Gesundheitsförderung.
Das sind Ihre Aufgaben
Die Aufgaben konzentrieren sich im Wesentlichen auf die fallverantwortliche Einleitung, Planung und Steuerung von ambulanten und stationären Eingliederungshilfen gem.§ 35 a SGB VIII:
- Allgemeine Beratung zu Fragen der Eingliederungshilfe von Minderjährigen und jungen Volljährigen, sorgeberechtigten Eltern und Institutionen wie Schulen etc.
- Überprüfung der Zuordnung von Minderjährigen und jungen Volljährigen zum Personenkreis gemäß § 35 a SGB VIII
- Prüfung der Notwendigkeit der Installierung von Hilfe in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form nach § 35 a SGB VIII
- Anfertigung von Stellungnahmen im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren (ggf. Begleitung solcher Termine)
- Fachliche Weiterentwicklung der Fachstandards innerhalb der Eingliederungshilfe
- Kooperation mit verschiedenen Institutionen und Fachkräften (intern/extern) sowie Teilnahme an Arbeitskreisen (kommunal und überörtlich)
- Aufgaben im Rahmen des § 8 a SGB VIII sowie Wahrnehmung der Rufbereitschaft (Kriseninterventionen und Durchführung von Inobhutnahmen)
Das bringen Sie mit
- Abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialarbeiter*in/Diplom-Sozialpädagoge/-pädagogin oder einen Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder
- als Diplompädagoge/-pädagogin mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung innerhalb der Jugendhilfe (Aufgaben nach dem SGB VIII)
- Fachkraft im Sinne der §§ 72, 72 a SGB VIII
- Fundierte Kenntnisse und sichere Anwendung rechtlicher und administrativer Vorschriften (u.a. SGB VIII, BGB, BKiSchG)
- Kompetenzen zur Erstellung gutachtlicher Stellungnahmen und Berichte
- Umfangreiche fach- und methodenspezifische Kenntnisse im Bereich der Jugendhilfe, insbesondere der Hilfen zur Erziehung, der Krisenintervention und des Kinderschutzes
- Fähigkeit und Bereitschaft, differenzierte Sachverhalte zu ermitteln, schriftlich zu erfassen und verständlich darzustellen
- Ausgeprägte Kommunikations-, Team- und Kooperationsfähigkeit
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung, Supervision
- Souveräner Umgang mit moderner Bürokommunikation, Standard- und Anwendersoftware
Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Wilinski unter 0208/ gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung über Interamt, Stellen-ID spätestens zum .
Bei im Ausland erworbenen Schul- und/oder Studienabschlüssen muss der Nachweis über die Anerkennung durch die bewerbende Person erbracht und den Bewerbungsunterlagen zwingend beigefügt werden. Eine reine Übersetzung der Unterlagen ist nicht ausreichend. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite
Hinweis:
Die Stelle wird zeitgleich intern ausgeschrieben. Die externe Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass die Stelle intern nicht besetzt werden kann.
Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden spätestens nach 6 Monaten datengeschützt vernichtet.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr fördert aktiv die Gleichstellung von Mann und Frau im Beruf. Wir wünschen uns, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt unserer Region auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion bzw. Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Wir freuen uns auch über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund! Bewerbungen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen sind erwünscht.
Unternehmensdarstellung: Stadt Mülheim an der Ruhr Personal- und Organisationsamt
Stadt Mülheim an der Ruhr Personal- und Organisationsamt
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