
Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von den in ihr verfassten Mitgliedern gebildet wird. Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer ergeben sich aus dem Gesetz. Danach hat sie insbesondere folgende Aufgaben: - die Zulassung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Stuttgart - die Beratung der Mitglieder in deren berufrechtlichen Angelegenheiten - die Vermittlung bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern sowie bei Streitigkeiten zwischen Mitglied und Mandant - die Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder - die Mitwirkung an der Ausbildung und Prüfungen von Studierenden und Referendaren - die Erstattug von Gutachten gegenüber der Landesjustizverwaltung, den Gerichten oder den Verwaltungsbehörden - die Erfüllung der Aufgaben als zuständige Stelle für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten
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