Die Carl von Ossietzky - Oberschule ist eine gebundene Ganztagsschule, die zusammen mit der CvO Oberstufe einen Schulverbund gemäß §20 BremSchVwG bildet. In einem hochstrukturierten Ganztagskonzept werden neun Erlebnisräume für ein projekt- und handlungsorientiertes Kursangebot definiert. Zusammen mit einem Regelunterricht, der seit Jahren kategorisch eine inklusive Beschulung umsetzt, wird ein rhythmisierter Unterrichtstag mit individuellen Lernsettings realisiert. Die CvO Oberschule setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung des gesamten CvO Bildungscampus ein.
Lehrkräfte
- Besoldungsgruppe A 14 BremBesO –
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Die vollständige Aufgabenbeschreibung kann in der Schule eingesehen bzw. angefordert werden. Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung ist möglich.
Dem/der Funktionsstelleninhaber:in kann - in Abhängigkeit von notwendigen organisatorischen Umstrukturierungen - auch eine andere Funktion zugewiesen werden.
Bewerber:innen verpflichten sich, nach Übertragung der Funktion unverzüglich an der verbindlichen Führungskräftequalifizierung teilzunehmen.
o Lehrämter der Grundschule bzw. der Primarstufe (Lehramtstyp 1)
o Übergreifender Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (Lehramtstyp 2) oder
o Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I (Lehramtstyp 3) oder
Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium/Oberschulen (Lehramtstyp 4) oder
o Sonderpädagogische Lehrämter (Lehramtstyp 6)
und über eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung in einer Sekundarschule I mit mehreren Bildungsgängen
oder über eine mindestens fünfjährige Unterrichtserfahrung in einer Sekundarschule I mit mehreren Bildungsgängen mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in einem Lehramt des Lehramtstyps 5*
* gemäß KMK-Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom in der jeweils gültigen Fassung
Bewerbungsfrist
Rechtliche Informationen:
Die Besetzung der Funktionsstelle erfolgt nach § 74 a Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) vom in der aktuellen Fassung.
Auf § 8 der Bremischen Laufbahnverordnung vom (BremGbl. S. 249) in der geltenden Fassung i. V. mit § 15 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen – Land – für die Haushaltsjahre 2014/2015 (s. Rundschreiben A 07/2014 vom ) wird verwiesen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.
Ausgewählte tarifbeschäftigte Bewerber:innen werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert.
Förderung von Schwerbehinderten:
Schwerbehindert…
Frauen in Leitungsfunktionen:
Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Migrationshintergrund:
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.
...
Die Besetzung der Funktionsstelle erfolgt nach § 74 a Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) vom in der aktuellen Fassung.
Haben Sie Interesse?
Dann reichen Sie bitte Ihre Bewerbung in zweifacher Ausfertigung ohne Mappen bzw. Bindung unter Angabe der oben genannten Nummer des Rundschreibens bis zum beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Schulamt - 40/22, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 27576 Bremerhaven ein.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Personalamt (11/2) -
Postfach
27524 Bremerhaven
#J-18808-LjbffrTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
AngestelltVeröffentlichungsdatum:
05 Nov 2025Standort:
Bremen
Möchtest über ähnliche Jobs informiert werden? Dann beauftrage jetzt den Fuchsjobs KI Suchagenten!

