Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand:
Diese Erklärung gilt für die Website
1. Geltende Standards und Konformitätsrahmen
Wir bemühen uns, die Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der zugehörigen Verordnung BFSGV sowie der harmonisierten europäischen Norm EN zu gestalten. Zugleich orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf den Stufen Level A und AA.
2. Stand der Umsetzung
Die Website wurde einer internen bzw. externen Barrierefreiheitsbewertung unterzogen. Sie ist nur teilweise mit der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1. ) vereinbar und entspricht in vielen Punkten nicht den Anforderungen. Daher wurde beschlossen, die Seite von Grund auf neu aufzubauen. Die Arbeiten dazu laufen gerade und werden voraussichtlich im 1. Quartal 2026 abgeschlossen sein. Ziel ist es, Barrierefreiheit nach dem Level AA bezogen auf die Konformitätsstufen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zu gewährleisten.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
4. Geplante Verbesserungen
Mit der Neugestaltung der Website zum 01. Quartal 2026 werden die angegeben Mängel beseitigt und eine Konformität nach der europäischen Norm EN angestrebt.
5. Feedback und Kontakt
Sollten Sie Barrieren oder Probleme bei der Nutzung der Website feststellen, melden Sie uns diese bitte unter:
E-Mail:
Telefon: - 2728
Wir bemühen uns, innerhalb von sechs Wochen zu antworten.
6. Beschwerde- und Schlichtungsstellen
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahren nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Schlichtungsstelle:
Landesbehindertenbeauftragte Niedersachsen
E-Mail:
Telefon:
Typ:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Development & ITErfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
AngestelltVeröffentlichungsdatum:
14 Dez 2025Standort:

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