Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Verbandsgemeinde Bad Hönningen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung 2.0 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Webseiten und mobilen Anwendungen sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der BITV RP Barrierefreiheit vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Diese Erklärung wurde am erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie uns über unser Feedback-Formular gerne kontaktieren.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: .
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle Behindertengleichstellungsgesetz unter .
Typ:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Development & ITErfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
AngestelltVeröffentlichungsdatum:
27 Nov 2025Standort:
Bad Hönningen
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