Bei der Feuerwehr Bremen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 5, Referat 50 eine Stelle als
Fahrlehrer:in (w/m/d)
an der Feuerwehrschule, feuerwehrtechnische Aus- und Fortbildung BF und FF, Dienstsport, Technik- und Kraftfahrerausbildung
Entgeltgruppe 9a TV-L
Kennzeichen: OKZ 503-31
unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist für Teilzeit geeignet.
Berufsgruppe
Lehrkräfte
Eingruppierung
Besetzbar
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Aufgabengebiet
- Durchführung von Fahrschulausbildungen, Fahrtrainings sowie Fahrsicherheitstrainings
- Durchführung von Fahrzeugeinweisungen und Fahrabnahmen
- Durchführung von praktischen Aus- und Fortbildungsmaßnamen am Fahrsimulator
- Zusammenarbeit mit den übrigen Fahrlehrenden in der Kraftfahrerausbildung bei der Feuerwehr Bremen
Voraussetzungen
Zwingende Voraussetzung:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Fahrlehrer:in (w/m/d) in den Fahrerlaubnisklassen C und CE, sowie fünfjährige Erfahrung im Bereich der Kraftfahrerausbildung und
- Gültige Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse C/CE (einschließlich der entsprechenden gesundheitlichen Eignung) und
- Gültige Fahrlehrerlaubnis gemäß § 2 Fahrlehrergesetz und
- Gültige Fortbildung gemäß § 53 Fahrlehrergesetz
Erwartet wird :
- Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, auch außerhalb der Kern- und Rahmenarbeitszeiten
- Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Fahrsicherheitstrainer:in (w/m/d) für Kleintransporter oder die Bereitschaft, diese Qualifikation zu erwerben
- Erfahrungen/Kenntnisse aus dem Bereich Einsatzfahrten nach den §§ 35 und 38 StVO
- Erfahrungen/Kenntnisse aus einer Tätigkeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Hilfsorganisation
- Ausgeprägte soziale Kompetenz und empathisches Auftreten
- Kommunikationsfähigkeit sowie pädagogische Kompetenz
- Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit, Eigeninitiative und die Fähigkeit zu zielorientiertem und strukturiertem Arbeiten
- Identifikation mit dem Qualitätszielen der Feuerwehrschule sowie die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung
- Sichere MS-Office-Kenntnisse
Wir bieten Ihnen:
- Ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet
- Gestaltungsmöglichkeiten durch Mitwirkung am Arbeitsprozess
- Bedarfsorientierte Fortbildungsmöglichkeiten
- ein gefördertes Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
Kennzeichen
Bewerbungsfrist
Allgemeine Hinweise
Schwerbehinderten Menschen wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Die Feuerwehr Bremen fördert die Möglichkeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Wir möchten die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Feuerwehr Bremen unterstützen. Daher begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerbungshinweise
Für die zu treffende Auswahlentscheidung werden neben Ihrer aussagefähigen Bewerbung folgende weitere Unterlagen zwingend benötigt:
- Lebenslauf, aus welchem sich Ihre Qualifikationen sowie Ihre bisherigen beruflichen Verwendungen und Erfahrungen ergeben
- Nachweise über die Erfüllung der zwingenden Voraussetzungen (bei einem ausländischen Bildungsabschluss ist zusätzlich die Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit vorzulegen)
- eine aktuelle dienstliche Beurteilung oder ein aktuelles Zeugnis, die/das zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwölf Monate ist und sich auf Ihre aktuelle Tätigkeit bezieht - diese/ dieses kann bei Nichtvorhandensein bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle, sofern Sie bei einem öffentlichen Arbeitgeber tätig sind
Bitte reichen Sie nur Kopien von Ihren Bewerbungsunterlagen ein, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden können und übersenden Sie bitte grundsätzlich keine Fotos. Bitte verwenden Sie keine Schnellhefter, Bewerbungsmappen und Klarsichtfolien.
Sofern Ihnen eine Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gem. § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Bei personalrechtlichen Fragen, einschließlich Fragen zum Datenschutz, wenden Sie sich gerne an Frau Ahrens ( , Tel.: 0421/ ).
Ihre Unterlagen richten Sie bitte innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Ausschreibung unter Angabe der o. g. Kennziffer an die
#J-18808-Ljbffr