Die Anna-Freud-Schule (AFS) leistet als "stationäres Förderschulsystem" die sonderpädagogische Förderung im Einzugsgebiet der Schule. Es umfasst die Städte Lich, Hungen, Linden, Pohlheim sowie die Großgemeinden Fernwald und Langgöns. Die AFS ist eine Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung mit einem angegliederten regionalen Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ).
Gegenwärtig (Stand August 2025) besuchen 79 Kinder und Jugendliche unsere Schule, aufgeteilt auf 6 jahrgangsübergreifende Klassen.
Im Augenblick unterrichten wir Kinder von der ersten bis zur zehnten Jahrgangsstufe. Unsere Schule ist in eine Grundstufe für die Jahrgangsstufen 1 – 4, eine Mittelstufe für die Jahrgangsstufen 5 – 6 und eine Berufsorientierungsstufe für die Jahrgangsstufen 7 – 10 unterteilt.
Die Anna-Freud-Schule gehört dem inklusiven Schulbündnis (iSB) Süd des Landkreises Gießen an.
Neben der Anna-Freud-Schule als rBFZ gehören dem iSB alle Kooperationsschulen (d.h. alle Schulformen) des Einzugsgebietes an.
Die Anna-Freud-Schule unterstützt und berät als regionales Beratungs- und Förderzentrum mittlerweile 19 Grundschulen, 5 weiterführenden Schulen im Umkreis von Lich bei der Umsetzung des "Inklusiven Unterrichts (IU)" als Regelform.
Wir bieten Diagnostik und Beratung und Förderung an - überwiegend in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprachheilförderung. Seit dem Schuljahr fällt die Beratung im Kontext "Förderbedarf für Kranke" ebenfalls in unseren Aufgabenbereich.
Übergeordnetes Ziel dieser Arbeit ist es, dass möglichst alle Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung inklusiv an der jeweiligen Grund- und weiterführenden Schule unterrichtet werden können.
Homepage
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI. 1/18, S. 35 ff.).
Für die zu besetzende Stelle wird/werden zwingend vorausgesetzt:
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht:
Wir bitten Sie, das elektronische Bewerbungsverfahren zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Die Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch.
Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.
Wegen der Unterrepräsentanz von Frauen in Funktionsstellen des hessischen Schuldienstes werden weibliche Lehrkräfte aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu bewerben. Bei der ausgeschriebenen Funktionsstelle besteht aufgrund der jeweiligen Frauenförder- und Gleichstellungspläne eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Veröffentlichungsdatum:
30 Nov 2025Standort:
Typ:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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