Die Leitung für unterstützende Pädagogik (LuP) an der Grundschule entwickelt, koordiniert und evaluiert die Förderdiagnostik und die Fördermaßnahmen der Schüler:innen und Schüler. Die/der Stelleninhaber:in bündelt und entwickelt dazu vorhandene Kompetenzen der Schule und organisiert die Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen. Sie/er koordiniert die Beratung und Unterstützung sowie den Erfahrungsaustausch in allen Fragen der sonderpädagogischen und weiteren Förderung Schüler:innen und Schüler.
Lehrkräfte
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Die Aufteilung der Aufgaben erfolgt innerhalb der Schulleitung. Die aktuelle Aufgabenbeschreibung kann in der Schule eingesehen bzw. angefordert werden. Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung ist möglich. Darüber hinaus kann eine Beauftragung mit weiteren schulischen Aufgaben erfolgen.
Der/dem Stelleninhaber:in kann - in Abhängigkeit von notwendigen organisatorischen Umstrukturierungen - auch eine andere Stelle zugewiesen werden.
Bewerber:innen verpflichten sich, nach Übertragung der Stelle an verbindlichen Führungskräftequalifizierungen für Schulleitungen teilzunehmen.
Voraussetzungen und Anforderungen:
Bewerben können sich Lehrkräfte, die
und über eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung im sonderpädagogischen Bereich in einer Primarstufe
oder über eine mindestens fünfjährige Unterrichtserfahrung im sonderpädagogischen Bereich in einer Primarstufe
mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in einem Lehramt eines Lehramtstyps 1,2,3,4 oder 5* mit entsprechender Weiterbildung zur Befähigung sonderpädagogische Gutachten zu erstellen und die entsprechende Diagnostik durchzuführen
*gemäß KMK-Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom in der jeweils gültigen Fassung
Zudem erwarten wir folgende Kompetenzen:
Bitte reichen Sie Nachweise ein, wenn Sie entsprechende Kompetenzen durch Fortbildung oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen, ggf. auch außerschulisch, erworben haben.
Rechtliche Informationen:
Die Besetzung der Funktionsstelle erfolgt nach § 74 Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) vom in der aktuellen Fassung.
Auf § 8 der Bremischen Laufbahnverordnung vom (BremGbl. S. 249) in der geltenden Fassung i. V. mit § 15 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen – Land – für die Haushaltsjahre 2014/2015 (s. Rundschreiben A 07/2014 vom ) wird verwiesen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.
Ausgewählte tarifbeschäftigte Bewerber:innen werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert.
Förderung von Schwerbehinderten:
Schwerbehinderte haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.
Frauen in Leitungsfunktionen:
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven fördert die Beschäftigung von Frauen, insbesondere auch in Leitungsfunktionen, und begrüßt daher ihre Bewerbungen.
Migrationshintergrund:
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Haben Sie Interesse?
Dann reichen Sie bitte Ihre Bewerbung in zweifacher Ausfertigung ohne Mappen bzw. Bindung unter Angabe der oben genannten Nummer des Rundschreibens bis zum beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Schulamt - 40/22, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 27576 Bremerhaven ein.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Personalamt (11/2) -
Postfach
27524 Bremerhaven
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
03 Feb 2026Standort:
BremenTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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