Bewerbungsfrist:
Bewerbungsfrist abgelaufen
Laufbahn: Laufbahngruppe 2.1 / Gehobener Dienst
Besoldung/Entgelt:
Befristung: Unbefristet
Arbeitszeit: Vollzeit
Tätigkeitsfeld:
Offene Stellen: 1
Bei der Justizvollzugsanstalt Duisburg‑Hamborn ist in der Laufbahn des Pädagogischen Dienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle in der Wertigkeit der Besoldungsgruppe A13 LBeso A NRW mit einer Lehrerin / mit einem Lehrer zu besetzen.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Wochenstunden für beamtete Lehrkräfte bzw. 39 Wochenstunden und 50 Minuten für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Weiter liegt eine Präsenzpflicht nach Maßgabe der institutionellen Regelungen vor.
Die Einstellung in ein Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt unter Eingruppierung in die Entgeltgruppe EG 13 TV‑L.
Die Justizvollzugsanstalt Duisburg‑Hamborn, als Hauptanstalt, verfügt über bis zu 243 Haftplätze des geschlossenen Männervollzuges.
Es besteht im Einzelnen folgende Zuständigkeit:
Die Zweiganstalt Dinslaken verfügt über bis zu 70 Haftplätze des geschlossenen Frauenvollzuges.
Hier besteht im Einzelnen folgende Zuständigkeit:
In die Zuständigkeit der JVA Duisburg‑Hamborn gehören u.a. auch die Fachbereiche für den pädagogischen Dienst und den Sozialdienst mit Sitz in Düsseldorf.
Die Tätigkeit umfasst die schulische und berufliche Betreuung von Straf‑ und Untersuchungsgefangenen gemäß den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18. Dezember – IV. 54) – JMBl. NRW S. 3 – in der Fassung vom 6. Juli 2017 – JMBl. NRW S. 198).
Pädagogisches Arbeitsfeld:
Die Lehrerin / der Lehrer erteilt wöchentlich 24 Stunden Unterricht, überwiegend im Fach Deutsch als Fremdsprache, im Rahmen einer vollen Stelle; hat bereits Erfahrungen in der Unterrichtung von Deutsch als Fremdsprache, überführt schulorganisatorische Aufgaben, entwickelt Bildungs‑ und Unterrichtskonzepte, wirkt ggf. bei Abschlussprüfungen mit, fertigt Stellungnahmen über die Schüler*innen, wirkt an vollzuglichen Entscheidungen und Eignungsfeststellungsverfahren mit und nimmt an Konferenzen teil; dokumentiert in speziellen IT‑Verfahren die Verhaltensweisen und Maßnahmen über die Gefangenen, arbeitet mit anderen Bildungseinrichtungen zusammen, berät Gefangene in Kurs‑ und Einzelgesprächen in Bildungsangelegenheiten, wirkt bei der Organisation der Bildungsangebote, die während der Freizeit der Gefangenen stattfinden, unterstützt und berät nebenamtliche Lehrkräfte, erledigt im Übrigen Aufgaben nach Maßgabe der Richtlinien für die hauptamtlichen Lehrerinnen und Lehrer bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen und nimmt Angebote zur eigenen Fortbildung regelmäßig wahr.
Eingestellt werden grundsätzlich Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe, die Sekundarstufe I oder für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für Realschulen oder die Sekundarstufe II, für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder für das Lehramt an Sonder- oder Förderschulen. Ausnahmen, insbesondere die Einstellung von Diplom‑Pädagoginnen und Diplom‑Pädagogen oder von Universitätsabsolventinnen und -absolventen mit Magisterabschluss in den gehobenen pädagogischen Dienst, bedürfen der Zustimmung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Lehrerin / der Lehrer verfügt über:
Die Lehrerin / der Lehrer ist eine selbstbewusste Persönlichkeit mit Berufs‑ und Lebenserfahrung und verfügt über:
Berufserfahrung im Umgang mit einer schwierigen Klientel wäre wünschenswert.
Eine Hospitation ist nach Anmeldung grundsätzlich möglich und zudem erwünscht.
Der Bewerbung sind beizufügen:
Aus verfahrenstechnischen Gründen werden postalisch eingesandte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt, sondern nach Abschluss des Bewerberverfahrens vernichtet. Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, fügen Sie der Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Justizvollzugsanstalt Duisburg‑Hamborn unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu sind unter anderem mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeit und - unter bestimmten Voraussetzungen – zur Telearbeit Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
An die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Duisburg‑Hamborn Goethestraße 3 47166 Duisburg.
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
30 Jan 2026Standort:
DuisburgTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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