Berlin (dpa/tmn) – Manche Arbeitgeber meinen, dass Beschäftigte im Homeoffice weniger produktiv seien. Und nutzen deshalb technische Möglichkeiten, um ihre Mitarbeitenden zu überwachen. Aber wann und in welchem Umfang ist das erlaubt?
Die Zeitschrift «Stiftung Warentest» (Ausgabe 07/2025) hat sich verschiedene Wege zur Überwachung genauer angesehen und ordnet ein, wie weit Arbeitgeber gehen dürfen.
Der Überwachung von Beschäftigten sind also allgemein enge Grenzen gesetzt. In der Regel darf der Arbeitgeber nur im Einzelfall bei konkretem Verdacht tätig werden und braucht dafür unter anderem die Zustimmung des Betriebsrats, falls es in dem Unternehmen ein Gremium gibt.
Dennoch ist es wichtig, dass Beschäftigte die Vorgaben ihres Arbeitgebers – etwa zur privaten Nutzung des beruflichen Mail‑Accounts – unbedingt einhalten, um negative Konsequenzen zu meiden.
#J-18808-LjbffrTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Development & ITErfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
AngestelltVeröffentlichungsdatum:
29 Nov 2025Standort:
Berlin
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