EINSATZBEREICH
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe - F-Poliklinik
STELLENART
Stelle in der Pflege
STELLEN-ID
12919
EINTRITT
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
UMFANG
Teilzeit; 30,0 von 38,5 Wochenstunden (78%-Stelle)
VERTRAGSART
Befristet
BEFRISTUNG
Der Arbeitsvertrag in der Pflege am Universitätsklinikum Essen ist unbefristet. Der Einsatz in der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in der F-Poliklinik erfolgt zunächst befristet im Rahmen einer Vertretungsregelung. Der weitere Einsatz danach erfolgt unbefristet auf einer anderen Stelle oder Station am Universitätsklinikum Essen.; Vertretungsregelung gem. §14 Abs. 1 TzBfG
VERGÜTUNG
KR 8 ohne FWB / KR 9 mit FWB
RÜCKFRAGEN AN
Zentrales Bewerbermanagement Pflege
Telefon und WhatsApp)
Ihre Aufgaben
- Evidenzbasierte pflegerische Betreuung und Versorgung unserer ambulanten onkologischen Patientinnen in der F-Poliklinik auf universitärem Niveau
- Pflegefachliche Beratungen von Patientinnen und deren Angehörigen bei Fragen und Problemstellungen
- Assistenz bei in der Ambulanz durchgeführten Eingriffen und diagnostischen Maßnahmen
- Planung, Durchführung und Evaluation pflegerischer Maßnahmen im Sinne des Pflegeprozesses
Ihr Profil
- Eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Pflege oder ein erfolgreicher Abschluss eines primärqualifizierenden Pflegestudiums
- Wünschenswert ist eine abgeschlossene Fachweiterbildung für Pflege in der Onkologie oder die Bereitschaft, diese zu absolvieren
- Berufserfahrung ist wünschenswert
- Bereitschaft zur Mitarbeit in einem interdisziplinären und interprofessionellen Team
- Selbständigkeit und Engagement zur aktiven Mitgestaltung Ihres Arbeitsplatzes
Freuen Sie sich auf
- Tarifvertrag-Entlastung (TV-E): Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verbindliche Personalschlüssel und mehr Zeit für die Patient/innen. Schichtgenaue, automatisierte Ermittlung von Belastungssituationen und Entlastungstagen
- Eine Pflegezulage i.H.v. 159,06 € pro Monat gem. Tarifvertrag (TV-L, bei einer Vollzeitstelle)
- Eine Bereichszulage i.H.v. 90 € pro Monat gem. Tarifvertrag (TV-L, bei einer Vollzeitstelle, bei Teilzeit anteilig)
- Umfassende Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten z.B. als Praxisanleiter/in, Pflegeexperte/in oder Führungskraft oder ein berufsbegleitendes Pflegestudium beispielsweise in Kooperation mit der FOM oder HFH.
- Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- Flexible Arbeitszeiten und Dienstplangestaltung
- Mehr Informationen zu Zusatzleistungen und Unterstützungsangebote finden Sie hier
- Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
- Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
- 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- Interdisziplinäres Arbeiten mit Kollegen aus anderen Fachbereichen
- Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
- Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch die Abteilung für Familie & Gesundheit in allen Lebenslagen
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
- Gesundheitsmanagement, z. B. Förderung von Sportangeboten, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen
- Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze
Rahmenbedingungen
- Eine Einstellung von mit Sachgrund befristeten Beschäftigten oder ehemals beim Universitätsklinikum Essen Beschäftigten ist auf diesen Stellen nach dem Gesetz für Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (§14 Abs. 2 TzbfG) nicht zulässig.
- Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
- Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen.
- Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.
Beste Argumente für eine Beschäftigung in der Universitätsmedizin Essen
Smart Hospital
Umwelt und
Nachhaltigkeit
Familienfreundliche
Unternehmenskultur
Vielfalt und
Internationalität
Eigene Kita
und Tagespflege
Fort- und Weiter-
bildungsakademie
Zertifizierte
Einarbeitung
Gesundheits-
management
Tarifliche
Vergütung
und Vieles
Mehr
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