Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) für die Begleitende Hilfe und den Kündigungsschutz
- Standort: Köln
- Einsatzstelle: LVR-Dezernat 5: Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung
- Vergütung: A12 LBesO NRW / E11 TVöD
- Arbeitszeit: Voll-/ oder Teilzeit
- unbefristet
- Besetzungsstart:
- Bewerbungsfrist:
Das sind Ihre Aufgaben
Unsere 36-köpfige Abteilung „Begleitende Hilfen, Kündigungsschutz“ sucht Verstärkung. Die Abteilung erbringt verschiedene Leistungen der Begleitenden Hilfe an Unternehmen und Beschäftigte mit Schwerbehinderung. Zudem werden Anträge auf Zustimmung zur Kündigung nach §§ 168 ff. SGB IX bearbeitet und Schulungen für betriebliche Funktionsträger*innen durchgeführt.
Als Sachbearbeitung für die Begleitende Hilfe und den Kündigungsschutz übernehmen Sie insbesondere folgende Aufgaben:
- Antragsbearbeitung von Arbeitgeber*innen auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes nach § 168 ff. SGB IX. Dabei üben Sie Ihr verwaltungsrechtliches Ermessen aus und fertigen selbständig den Bescheid.
- Enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben sowie beiden Städten und Kreisen im Rheinland hinsichtlich der Bearbeitung von ordentlichen Kündigungen. Diese führen die Sachverhaltsermittlung durch, welche Sie als Grundlage für Ihre Entscheidung heranziehen.
- Eigenständige Sachverhaltsermittlung im Falle außerordentlicher Kündigungen und ggf. Einleitung der Kündigungsschutzverhandlung. Auf dieser Basis entscheiden Sie über den Antrag.
- Eigenverantwortliche Bearbeitung von unternehmensgestellten Anträgen auf Zuschüsse zu Investitionskosten sowie zur behinderungsgerechten Gestaltung der Arbeitsstätte. Dabei arbeiten Sie eng mit verschiedenen Fachdiensten zusammen.
- Umfassende schriftliche als auch telefonische Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgeber*innen. Sie vernetzen sich in Ihrem regionalen Verantwortungsbereich insbesondere mit Kolleg*innen des Integrationsfachdienstes und der Rehabilitationsträger.
- Regelmäßige Durchführung von Schulungen im Rahmen des Schulungsprogramms des LVR-Inklusionsamtes Arbeitgeber und betriebliche Funktionsträger*innen in unserer externen Schulungsstätte.
Wenn Sie Interesse daran haben, unsere Abteilung zu unterstützen und Sie sich mit diesen Tätigkeiten identifizieren können, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Das bieten wir Ihnen
- Flexible Arbeitszeit
- Mobiles Arbeiten nach Vereinbarung
- Vielfältige Aufgaben
- Gute Verkehrsanbindung
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Das bringen Sie mit
- Einen Bachelor, ein FH-Diplom oder das erste juristische Staatsexamen in
- Rechtswissenschaften
- Verwaltungswissenschaften oder
- den Verwaltungslehrgang II oder
- als Beamt*in die Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
Worauf es uns noch ankommt
- Eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich des Schwerbehindertenrechts.
- Sie haben bereits Erfahrungen im Sozialrecht (z.B. SGB IX, SGB II, SGB III) gesammelt und sind außerdem gerne dazu bereit, sich in neue rechtliche Themen einzuarbeiten.
- Selbst bei komplexen Aufgaben gelingt es Ihnen, den Überblick zu behalten, Prioritäten klar zu setzen und eigenständig belastbare Entscheidungen zu treffen.
- Sachverhalte und Ermessensentscheidungen formulieren Sie klar und verständlich.
- Im Team und mit externen Kooperationspartner*innen vernetzen Sie sich gerne und pflegen einen aktiven Austausch.
- Ihre Aufgaben erledigen Sie stets eigenverantwortlich, sorgfältig und termingerecht.
- Auch bei hohem Arbeitsaufkommen bleiben Sie effizient und fokussiert und gewährleisten so weiterhin die Qualität Ihrer Arbeit.
- Ihr hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen zum Erkennen von Problemstellungen und zur Entwicklung von Lösungen runden Ihr Profil ab.
Sie passen zu uns, wenn...
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... Sie nach einer sinnstiftenden Tätigkeit suchen
Wir sind die treibende Kraft im Rheinland für eine vielfältige und inklusive Gesellschaft. Wir fördern und gestalten ein Miteinander, das auf Gleichberechtigung, Toleranz und Humanität baut. Durch eine Tätigkeit beim LVR zeigen Sie Ihren Einsatz für eine vielfältige Gesellschaft.
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... Sie Vielfalt als Chance sehen
Vielfalt in der Gesellschaft zu ermöglichen und zu verwirklichen, heißt für uns: jeden Menschen mit seinen individuellen Stärken wahrzunehmen und anzuerkennen und ihn bedürfnisorientiert zu unterstützen.
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... Sie sich fachlich und persönlich weiterentwickeln wollen
Als Arbeitgeber sehen wir uns als Wegebereiter, Unterstützer und Möglichmacher für unsere Mitarbeitenden. Ihre individuelle Entwicklungsmöglichkeit und die Entfaltung Ihres Potenzials liegt uns dabei besonders am Herzen.
Wer wir sind
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund für WohnenPlusLeben erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
Mehr Informationen über den LVR finden Sie unter
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Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Celina Lazotta steht Ihnen als Recruiterin für Rückfragen zum Bewerbungsprozess gerne zur Verfügung
Telefon: - 5768
Harald Kill steht Ihnen als Leiter des Teams "Begleitende Hilfen, Kündigungsschutz" bei Rückfragen zum Aufgabengebiet gerne zur Verfügung.
Telefon: - 4273
Das benötigen wir von Ihnen
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Nachweise über den Studienabschluss
- ein aktuelles Arbeitszeugnis bzw. eine aktuelle dienstliche Beurteilung
Falls Sie Ihren Ausbildungs-/Studienabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie bitte einen Nachweis über die Gleichwertigkeitsfeststellung/Anerkennung der für Ihren Berufsabschluss zuständigen Stelle bei. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
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