Sachbearbeitung Abfallwirtschaft / Ordnungsbehördliche Verordnungen (w/m/d)
Der Landkreis Oder-Spree schreibt zur sofortigen Besetzung im Umweltamt, Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, folgende Stelle aus.
Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet in Vollzeit (39 Stunden pro Woche). Die erste Tätigkeitsstätte ist Beeskow.
Der Landkreis Oder-Spree fördert aktiv die Gleichstellung aller sich Bewerbenden. Wir begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Ausdrücklich erwünscht sind auch interne Bewerbungen.
Sie interessieren sich für Umweltschutz, Recht und Verwaltung und möchten aktiv dazu beitragen, dass Abfallentsorgung im Landkreis Oder-Spree umweltgerecht und ordnungskonform erfolgt? Dann sind Sie bei uns im Team der Abfallwirtschaft genau richtig.
Das sind Ihre Aufgaben:
- Durchsetzung des abfallrechtlichen Vollzugs im Wege von Anhörungen und Ordnungsverfügungen
- Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen im Bereich der Abfallwirtschaft
- Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen zu abfallrechtlichen Fragestellungen
- Veranlassung und Koordinierung von Entsorgungsmaßnahmen einschließlich Einholung von Angeboten
- Durchführung turnusmäßiger sowie anlassbezogener Kontrollen und Revisionen bei Abfallerzeugern
- Prüfung und Bewertung von Antragsunterlagen im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Einleitung und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Darauf können Sie sich freuen:
- eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit mit interessanten und vielfältigen Aufgaben
- gute Einarbeitung und Begleitung durch eine Patin oder einen Paten (w/m/d)
- ein motiviertes engagiertes Team und eine kreative, kollegiale Atmosphäre
- modernste technische Ausstattung am Arbeitsplatz und in Beratungsräumen (Videokonferenzen)
- eine Behördenkultur, in der Mitgestaltung gewünscht ist
- Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle und ggf. Mobile Arbeit im Rahmen einer Dienstvereinbarung
- leistungsgerechte Vergütung nach Tarifvertrag öffentlicher Dienst
- persönliche und fachliche Entwicklung durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten
- attraktive (Sozial-) Leistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, betriebliches Gesundheitsmanagement)
- Bike-Leasing-Angebot für tariflich Beschäftigte
- monatliche Aufladung einer Sachbezugskarte für tariflich Beschäftigte
Was wir erwarten:
- abgeschlossenes Studium (Bachelor oder Diplom FH) mit den Schwerpunkten Verwaltung und Recht oder Abschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt (w/m/d)
- ausdrücklich erwünscht sind auch Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die die Voraussetzungen derzeit nicht erfüllen, jedoch im Jahr 2026 einen der vorgenannten Abschlüsse erreichen
- fundierte Kenntnisse im Umwelt- und Verwaltungsrecht, idealerweise mit Erfahrung im Abfallrecht (KrWG, OBG, GewAbfV)
- sicherer Umgang mit gängigen Office-Anwendungen (Word, Excel, PowerPoint)
- Fähigkeit zur selbstständigen Anwendung und Umsetzung rechtlicher Vorschriften und zur Erstellung von Bescheiden
- hohe Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen
- teamorientierte, belastbare und strukturierte Arbeitsweise mit hoher Eigenverantwortung
- Bereitschaft zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung sowie Eignung für Außendiensttätigkeiten
- Führerschein Klasse B
Die Vergütung erfolgt entsprechend Tarifvertrag öffentlicher Dienst mit der Entgeltgruppe 9b.
Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnis über den Berufsabschluss, Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse) bis zum 1. Februar 2026 ausschließlich bei folgender Adresse ein:
Landkreis Oder-Spree
Stabsstelle Personal
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Von einer Zusendung in Heftern oder Bewerbungsmappen ist abzusehen, da Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung. Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die nicht berücksichtigt werden, erhalten eine schriftliche Information.
Björn Volkmann
Stabsstellenleiter Personal Beeskow, 10. Januar 2026
#J-18808-Ljbffr