Im Regierungsbezirk Köln (Land NRW) wird gem. § 9 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) zum die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den Kehrbezirk Nr. 020 AAK zur Neu‑ oder Wiederbesetzung ausgeschrieben. Die Bestellung ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet aber spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres (ggf. ist über diese Altersgrenze hinaus eine Verlängerung bis zur Vollendung des 70. Lebensjahrs möglich, § 10 Abs. 1 S. 2 SchfHwG).
Die Kehrbezirksbeschreibung, die speziellen Anforderungen sowie weitergehende Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Die Kehrbezirksbeschreibung, die speziellen Anforderungen sowie weitergehende Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.
Bewerbungen sind innerhalb der o.s. Frist ausserhalb im Onlineverfahren unter dem Link
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichungsdatum:
07 Mär 2026Standort:
KölnTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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