FestanstellungVoll- oder Teilzeit
Der LVR ist als Träger der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) unter anderem auch für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit (drohender) Behinderung zuständig. Diese werden im Fachbereich 41 des Dezernates Kinder, Jugend und Familie als heilpädagogische Leistungen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege sowie als Leistungen der Frühförderung nach dem SGB IX bewilligt.
Als Fallmanger*in (m/w/d) beraten Sie Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt über die Möglichkeiten der Leistungen der Frühförderung sowie Unterstützungsmöglichkeiten in der Kindertagesbetreuung.
Im Rahmen der Bedarfsermittlung mittels des Bedarfsermittlungsinstrumentes BEI_NRW KiJu erheben Sie die individuelle Lebenssituation und die Teilhabebarrieren der leistungsberechtigten Kinder. Sie legen die Leistungen fest, die geeignet sind, um die Teilhabebedarfe eines Kindes mit (drohender) Behinderung zu decken. Damit sichern Sie die soziale Teilhabe von Kindern im Elementarbereich, unterstützen die Selbstbestimmung der Familien und bieten somit neue Perspektiven. Die Beratung erfolgt niederschwellig in dem jeweiligen Beratungsangebot vor Ort an unseren zahlreichen dezentralen Standorten im Rheinland.
Für diese spannende Aufgabe suchen wir Verstärkung für den Kreis Wesel.
Aufgaben
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Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie dazu beitragen, inklusive Rahmenbedingungen für Kinder bis zum Schuleintritt im Rheinland zu schaffen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Festanstellung
Voll- oder Teilzeit
Landschaftsverband Rheinland
Hermann-Pünder-Straße 1
50679 Köln
Veröffentlichungsdatum:
21 Feb 2026Standort:
WeselTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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