Die Leitung für unterstützende Pädagogik (LuP) an der Grundschule entwickelt, koordiniert und evaluiert die Förderdiagnostik und die Fördermaßnahmen der Schüler:innen und Schüler. Die/der Stelleninhaber:in bündelt und entwickelt dazu vorhandene Kompetenzen der Schule und organisiert die Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen. Sie/er koordiniert die Beratung und Unterstützung sowie den Erfahrungsaustausch in allen Fragen der sonderpädagogischen und weiteren Förderung Schüler:innen und Schüler.
Lehrkräfte
- Besoldungsgruppe A14+Z BremBesO –
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Die Aufteilung der Aufgaben erfolgt innerhalb der Schulleitung. Die aktuelle Aufgabenbeschreibung kann in der Schule eingesehen bzw. angefordert werden. Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung ist möglich. Darüber hinaus kann eine Beauftragung mit weiteren schulischen Aufgaben erfolgen.
Der/dem Stelleninhaber:in kann - in Abhängigkeit von notwendigen organisatorischen Umstrukturierungen - auch eine andere Stelle zugewiesen werden.
Bewerber:innen verpflichten sich, nach Übertragung der Stelle an verbindlichen Führungskräftequalifizierungen für Schulleitungen teilzunehmen.
Bewerben können sich Lehrkräfte, die
*gemäß KMK-Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom “ in der jeweils gültigen Fassung.
Zusätzlich erwarten wir folgende Kompetenzen:
Bitte reichen Sie Nachweise ein, wenn Sie entsprechende Kompetenzen durch Fortbildung oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen, ggf. auch außerschulisch, erworben haben.
Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Personalamt (11/2) -
Postfach
27524 Bremerhaven
Haben Sie Interesse? Dann reichen Sie bitte Ihre Bewerbung in zweifacher Ausfertigung ohne Mappen bzw. Bindung unter Angabe der oben genannten Nummer des Rundschreibens bis zum beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Schulamt - 40/22, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 27576 Bremerhaven ein.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Weitere allgemeine Hinweise: Die Besetzung der Funktionsstelle erfolgt nach § 74 Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) vom in der aktuellen Fassung. Auf § 8 der Bremischen Laufbahnverordnung vom (BremGbl. S. 249) in der geltenden Fassung i. V. mit § 15 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen – Land – für die Haushaltsjahre 2014/2015 (s. Rundschreiben A 07/2014 vom ) wird verwiesen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte. Ausgewählte tarifbeschäftigte Bewerber:innen werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert.
Schwerbehinderte haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven fördert die Beschäftigung von Frauen, insbesondere auch in Leitungsfunktionen, und begrüßt daher ihre Bewerbungen.
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
09 Mär 2026Standort:
BremenEinsatzort:
Freie Hansestadt BremenTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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