Die Kirchengemeinden sind Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; sie sind verpflichtet, die Verwaltungsaufgaben, die im § 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, durch die Kirchenkreisverwaltung ausführen zu lassen. Die Kirchenkreisverwaltung hat gemäß Artikel 20 und 69 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände auszuführen. Über die Kosten für diese Leistung entscheidet die Kirchenkreissynode.
Die Kirchenkreisverwaltung berät die Kirchengemeinden im Wege der Erstberatung in sämtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus wird die Kirchenkreisverwaltung für den Kirchenkreisrat teilweise aufsichtlich tätig. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten, die gemäß Artikel 26 der Verfassung und § 86 der Kirchengemeindeordnung genehmigt werden müssen, zum Teil von der Kirchenkreisverwaltung erledigt werden.
Sie tragen Verantwortung nicht allein: Eine Projektassistenz unterstützt Sie in der organisatorischen Umsetzung. Als Projektleitung gestalten und steuern Sie den Transformationsprozess in enger Abstimmung mit einer breit aufgestellten Steuerungsgruppe aus Vertreter:innen der Synode, der kirchenkreisleitenden Gremien, der pröpstlichen Leitung sowie zentraler Verwaltungs-, Fach- und Arbeitsbereiche.
Wir suchen keine Persönlichkeit für reine Projektverwaltung, sondern eine gestaltende Persönlichkeit mit geistlicher Haltung und strategischer Fähigkeit. Sie orientieren sich an der leitenden Vision des Kirchenkreises, vertreten diese überzeugend in den Kirchengemeinden im gesamten Kirchenkreis und bringen die Offenheit und den Mut mit, Bestehendes kritisch zu hinterfragen, um Raum für grundlegend neue Formen kirchlichen Lebens und Zusammenarbeit entstehen zu lassen.
Sie verstehen kirchliche Strukturen – oder sind bereit, sich engagiert einzuarbeiten. Dabei liegt Ihnen eine gute Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Bereichen am. Sie identifizieren sich mit dem Auftrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche und weisen eine entsprechende Mitgliedschaft nach und möchten ihre Zukunft gemeinsam mit Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen aktiv gestalten.
Bewerbungsfrist:
Weitere Auskünfte erteilt gern:
Propst Philip Graffam
E-Mail:
Telefon: 0176 / zum Prozess „Expedition Kirche“ siehe auch
Ihre Ansprechperson:
Bonnie JuleJaeger
Tel: 0451/
Diesen Job teilen:
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
29 Apr 2026Standort:
LübeckEinsatzort:
Schleswig-FlensburgTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
Möchtest über ähnliche Jobs informiert werden? Dann beauftrage jetzt den Fuchsjobs KI Suchagenten!