Stellenbeschreibung
Sie geben sich nicht mit einfachen Erklärungen zufrieden und wollen den Dingen auf den Grund gehen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Stellenausschreibung
Der Landesrechnungshof Brandenburg ist eine oberste Landesbehörde und unabhängiges Organ der öffentlichen Finanzkontrolle. Wir prüfen die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Brandenburg. Zudem beraten wir die Verwaltung und den Landtag und informieren die Öffentlichkeit – unabhängig, objektiv und kompetent.
Im Prüfungsgebiet III 3 des Landesrechnungshofes, zuständig für Rundfunk und Medien, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt wahlweise für den Dienstort Potsdam oder Cottbus der Dienstposten einer Prüferin oder eines Prüfers mit besonderen Aufgaben (w/m/d) zu besetzen.
(Entgeltgruppe 14 TV‑L bzw. bis A 15 BbgBesO)
unbefristet zu besetzen.
Aufgabengebiet
Das interessante und vielseitige Aufgabengebiet beinhaltet unter anderem die Prüfung:
- des Rundfunk Berlin‑Brandenburg (rbb)
- bestimmter Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben im Rundfunkbereich
- der Medienanstalt Berlin‑Brandenburg (mabb)
- von Beteiligungsunternehmen des rbb und der mabb
- von Maßnahmen der Film‑ und Medienförderung im Land Brandenburg
- der Brandenburger Aufsichtsbehörden im Medienbereich
Die laufende Tätigkeit umfasst auch die Auswertung der Berichte nach § 321 HGB über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Herstellung des Einvernehmens zur Bestellung des Abschlussprüfers.
Aufgaben bei uns sind insbesondere
- Prüfungskonzepte zu erstellen und örtliche Erhebungen durchzuführen
- komplexe Prüfungssachverhalte mit besonderem Schwierigkeitsgrad zu bearbeiten
- Prüfungsmitteilungen (Berichte) an die geprüfte Stelle sowie Beiträge für den Jahresbericht des Landesrechnungshofes an den Landtag zu entwerfen
- an der Erörterung der Prüfungsergebnisse mit den geprüften Stellen mitzuwirken
- Grundsatzangelegenheiten zu bearbeiten und qualifizierte Gutachten und Stellungnahmen außerhalb konkreter Prüfungen zu erstellen, z. B. im Rahmen von Anhörungen zu Gesetzesänderungen
- die Abteilungsleitung auf die Sitzungen des von den Rechnungshöfen gebildeten Arbeitskreises „Rundfunk“ vorzubereiten
- abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeiten mit eigenem Gestaltungsspielraum
- eine ausgeprägte Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitmodelle sowie umfassende Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten an bis zu vier Tagen pro Woche
- eine intensive Einarbeitung durch ein aufgeschlossenes und hilfsbereites Team sowie durch die Teilnahme an einem bundesweiten Qualifizierungsprogramm für neue Prüferinnen und Prüfer
- vielseitige und individuelle Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
- für Tarifbeschäftigte eine betriebliche Altersvorsorge (VBL) sowie eine Jahressonderzahlung nach dem TV‑L
- vermögenswirksame Leistungen
- eine aktive Gesundheitsförderung (z. B. durch ergonomische Arbeitsplatzausstattung oder Sportangebote)
- einen Arbeitgeberzuschuss für ein ÖPNV‑Firmenticket oder das Deutschland Ticket Job
- die Möglichkeit, bei Bedarf einen Parkplatz anzumieten
Wir erwarten von Ihnen
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium oder eine Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst
- mehrjährige relevante Berufserfahrung mit Bezug zu wirtschaftlichen Fragestellungen – vorzugsweise in der Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Innenrevision, Betriebsprüfung, in Strafverfolgungsbehörden, im öffentlichen Prüfungsdienst, in Aufsichtsbehörden, im Rechnungswesen oder in der Unternehmensberatung
- eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. ein aktuelles qualifiziertes Arbeitszeugnis (letzter Tag des Beurteilungszeitraumes nicht älter als drei Jahre)
Wir wünschen uns von Ihnen
- vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Unternehmensorganisation, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, Bilanzierung, Jahresabschlussprüfung, Gesellschaftsrecht und/oder Zuwendungsrecht
- die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte systematisch zu analysieren
- die Fähigkeit, sachlich überzeugend zu argumentieren und Entscheidungen zu treffen
- ein präzises mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- eine hohe Eigeninitiative, verbunden mit der ausgeprägten Neigung, sich über einen längeren Zeitraum sorgfältig mit einem Thema zu befassen
- Teamfähigkeit
Ihre Chance! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Der Landesrechnungshof fördert Frauen unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Vorranges von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz). Sie sind daher besonders aufgerufen, sich zu bewerben. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
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