Die Voraussetzungen gemäß §23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Tätigkeiten im Krankenhaus erfordern einen Nachweis über Masernschutz. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gegen Masern geschützt sind, um die Gesundheit von Patienten und Mitarbeitenden zu schützen.
Gleichstellung aller Mitarbeitenden unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
18 Apr 2026Standort:
Bad Wildungen (Kernstadt)Einsatzort:
HerzogenaurachTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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