Starten Sie bei uns als
Sachbearbeiter*in im Bereich Untere Naturschutzbehörde/ Arten- und Biotopschutz
(Eingruppierung nach EG 11 TVöD bzw. A 11 SHBesG)
und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Naturschutz und Umweltplanung unbefristet in Voll- oder Teilzeit.
Arbeiten für eine Stadt, die sich bewegt und für Menschen, die etwas bewegen wollen.
Die Landeshauptstadt Kiel ist Arbeitgeberin für alle, die nicht nur einen Job suchen, sondern eine Aufgabe mit Wirkung: für Klima, Mobilität, Bildung, Zusammenleben und die Zukunft einer wachsenden Stadt.
Was uns ausmacht, ist die Vielfalt der Perspektiven, die hier zusammenkommt: von Verwaltung über IT und Technik bis hin zu Sozialem, Planung oder Kommunikation. Und von Menschen, die ihre Erfahrungen aus anderen Bereichen in die Verwaltung einbringen. So entstehen Lösungen, die Kiel jeden Tag ein Stück weiterbringen.
Kiel. Gemeinsam gestalten und verwalten!
Das Kieler Umweltschutzamt besetzt alle kommunalen Umweltthemen mit hoher Fachkompetenz und arbeitet mit einem engagierten Team an Aufgaben in den Bereichen Nachhaltigkeit, Lebensqualität und Schutz von Natur und Umwelt in der Stadt. Folgende Aufgaben fallen an:
- Eigenverantwortliche Bearbeitung komplexer naturschutzrechtlicher Verwaltungsverfahren von besonderer Schwierigkeit und grundsätzlicher Bedeutung
- Prüfung von Antrags- und Planungsunterlagen im Rahmen naturschutzrechtlicher verfahren, Nachforderungen stellen bzw. Prüfung von Eingriffen in Natur- und Landschaft durchführen
- Durchführung von Gesprächen, Verhandlungen und Schriftverkehr mit Antragsteller*innen, Vorhabenträger* innen, Planungsbüros und Rechtsvertretungen
- Durchführung rechtlicher Beratung, Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Alternativen prüfen und die mit dem Vorhaben verbundenen Belange mit den des Naturschutzes abwägen
- Festsetzung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen, Ersatzzahlungen und sonstigen Nebenbestimmungen
- Wahrnehmung strategischer Querschnittsaufgaben, z. B. Verfahrensregelungen sowie Bearbeitungsstandard und -abläufe zu erarbeiten und zu optimieren
- Bearbeitung von Widerspruchsverfahren sowie Erstellung von Stellungnahmen in gerichtsanhängigen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
- Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in:
- Verwaltungsmanagement, Public Management
- Staats-, Verwaltungswissenschaft
- Öffentliches Recht
- Rechtswissenschaft
- oder Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste
- oder Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II jeweils mit fundierten Kenntnissen in der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften
- Erfahrung. Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung in der Eingriffsverwaltung und/ oder in der Widerspruchssachbearbeitung.
- Fachlichkeit. Gesetzeskenntnisse im Bundes- und Landesnaturschutzgesetz SH, Baugesetzbuch und Landesbauordnung sind erforderlich. Erfahrungen mit den Fachinformationssystemen ArcView, K3-Umwelt, Onlineportalen für die Recherche in Rechtsangelegenheiten (juris, beck-online) sowie Gesetzeskenntnisse im Ordnungswidrigkeitengesetz und in der Verwaltungsgerichtsordnung sind ebenfalls erforderlich – oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
- Führerschein. Führerschein Klasse B
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Sie besitzen die Fähigkeit, die Umweltrelevanz des dienstlichen Handelns zu erkennen und Entscheidungen vorzubereiten beziehungsweise zu treffen, die mit dem Umweltschutz vereinbar sind. Ebenfalls besitzen Sie eine gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit und können technische Zusammenhänge beurteilen und alternative technische Lösungen bewerten.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Die Einsatzorte sind nicht immer barrierefrei.
- Flexibilität. Gleitzeit, Teilzeitarbeit und Home-Office
- Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket
- Betriebliche Gesundheitsförderung. Beteiligung an Hansefit sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote
- Entspannt unterwegs. Carsharing oder Nutzung der Kieler Sprottenflotte für Dienstwege
- Vielfalt. Safe-Space für eine vielfältige, inklusive Belegschaft