Im Finanzamt Kamp‑Lintfort ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine weitere unbefristete Stelle in Vollzeit im Bereich Hausmeister- und Büroservice zu besetzen. Ein geringerer Teilzeitanteil ist ggf. möglich.
Sonstige Aufgaben nach Zuweisung bei Bedarf.
Voraussetzung ist eine körperliche Belastbarkeit für regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die trotz vorhandener Hilfsmittel nur eigenhändig ausgeführt werden können (Heben und Tragen z. B. von Möbeln und Akten zum Teil über 10 kg, Treppen- und Leitersteigen, Arbeiten über Kopf, Knien und Bücken).
Die Tätigkeit ist bewertet mit der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV‑L). Je nach Ausbildung ist die Tätigkeit bis zur Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV‑L) bewertet.
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen bzw. gleichgestellter behinderter Menschen sind erwünscht, da das Land Nordrhein-Westfalen bestrebt ist, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Die Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen im Finanzamt Kamp‑Lintfort ist Frau Tietz (02842/121‑2562) und steht bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für Rückfragen stehen Ihnen im Finanzamt Kamp‑Lintfort Frau Eickers (02842/121‑2052) oder Frau Kamps (02842/121‑2145) gerne zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren. Dem Finanzamt Kamp‑Lintfort ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich Für Die Verarbeitung Ihrer Personenbezogenen Daten Ist Finanzamt Kamp‑Lintfort, Südstr. 11, 47475 Kamp‑Lintfort, Tel.: 02842/121‑0, Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Finanzamts Kamp‑Lintfort erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Kamp‑Lintfort, c/o Finanzamt Kamp‑Lintfort, Südstr. 11, 47475 Kamp‑Lintfort, E‑Mail:
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E‑Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. 83 Absatz 4 LBG und 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt Kamp‑Lintfort (und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen – die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO; Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO; Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO; Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO; Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO; Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
17 Apr 2026Standort:
Kamp-LintfortEinsatzort:
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