- Gute Teamfähigkeit für Ihre Arbeit in einem multiprofessionellen Behandlungsteam
- Hohe Motivation und Engagement
- Eigenständigkeit in der Patientenversorgung
- Außergewöhnlich umfangreiche Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung
- Eine angenehme und kollegiale Arbeitsatmosphäre
- Familienfreundliche Flexibilität bei den Arbeitszeiten
- Das Hanauer Modell , ein bundesweit beachtetes Modellprojekt – seit 09/2013 erstes §64b Modellvorhaben in Deutschland – zur Erprobung neuer Versorgungsformen in der Psychiatrie (Assertive Community Treatment, Home-Treatment, Kriseninterventionsteam, Case Management, stationsäquivalente Ambulante Akutbehandlung), das die Möglichkeit zur integrierten Behandlung vom Hausbesuch bis zur stationären Versorgung in einer Hand bietet
- Eine sehr gründliche, zertifizierte Einarbeitung – insbesondere für Berufseinsteiger und Ärzte aus anderen Fachgebieten
- Ein sehr umfassende psychiatrisch-psychotherapeutische Weiterbildung (5 Oberärzte + Chefarzt)
- Unterstützung von Fort- und Weiterbildungen außerhalb der Klinik, Konferenzbesuchen,
spezialisierten Therapieverfahren, systemischer Weiterbildung, … - Eine besondere Weiterbildung zu Deeskalation und Aggressionsmanagement
- Eine große ärztliche Berufsgruppe mit hoher Facharztquote und geringer Anzahl an Bereitschaftsdiensten
- Eine sehr umfangreiche psychiatrische Institutsambulanz
- Rotationsmöglichkeit in die Neurologie am Klinikum, Facharztprüfung nach Rückkehr in die Psychiatrie und Psychotherapie
- Vergütung nach TV-Ärzte/VKA einschließlich der üblichen Sozialleistungen
- Die Stelle ist grundsätzlich teilbar
Hinweise
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion, Behinderung oder sexueller Identität wird aktiv gefördert und ist fester Bestandteil unseres Selbstverständnisses und unserer Unternehmenskultur. Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit zwingende dienstliche und betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.
Laut § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe, ist ein gesetzlich notwendiger Nachweis über Immunisierung gegen Masern bei Einstellung verpflichtend.
Wir erstatten keine Reise- oder sonstigen Kosten, die Ihnen eventuell durch ein Vorstellungsgespräch oder Hospitation entstehen, wie zum Beispiel Fahrt-, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten.
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