Arbeitsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Arbeitszeit: Vollzeit / Teilzeit
Besoldung: grundsätzlich bis zur Besoldungsgruppe A 13
Bewerbungsfrist: mit Ablauf des
In der Koordinierungsstelle Datenschutz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des Behördlichen Datenschutzbeauftragten/ der Behördlichen Datenschutzbeauftragten zu besetzen.
Zur Bewältigung der wachsenden Herausforderungen in der polizeilichen Arbeit bedarf es einer modernen, zukunftsorientierten und länderübergreifenden IT-Infrastruktur. Der Behördliche Datenschutzbeauftragte / die Behördliche Datenschutzbeauftragte berät und unterstützt die Behördenleitung und die Abteilungen des Landeskriminalamtes in allen datenschutzrechtlichen Fragen und trägt damit zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei.
Ein zentrales Ziel dabei ist die Stärkung des Datenschutzes durch Technik. Im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms P20, aber auch in weiteren IT-Projekten, sind landesintern, aber auch bundesweit, vielfältige datenschutzrechtliche Fragestellungen zu bearbeiten, um die Ausführungen der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der Richtlinie (EU) 2016/680 (JI-Richtlinie), sowie deren Umsetzung im Landesdatenschutzgesetz (LDSG) bzw. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten.
Deine Aufgaben
- Beratung und Unterstützung der Behörde als Behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. Behördlicher Datenschutzbeauftragter bei der Ausführung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG).
- Datenschutzkontrollen zur Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Gesetze und Vorschriften.
- Beratung im Zusammenhang mit Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie deren Durchführung (§§ 9, 56 LDSG).
- Organisation der Erstellung des Verzeichnisses von (Datenschutz-) Verarbeitungstätigkeiten (§§ 30, 58 LDSG) des LKA Rheinland-Pfalz.
- Ansprechstelle für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.
- Mitwirkung bei der Erarbeitung und Prüfung von Verfahrensbeschreibungen, Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Anwendung datenschutzrelevanter Vorschriften innerhalb des Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG)
- Prüfung der Datenerhebungen gemäß der §§ 29, 31, 31 b und 31 c POG zum Schutz kernbereichsrelevanter Inhalte,
- Auskunftserteilung an Betroffene gemäß §§ 45 LDSG und 40 POG sowie
- Aufsicht über die Löschung personenbezogener Daten gemäß § 39 POG.
- Mitwirkung im Rahmen des Zustimmungsverfahrens von Dateien des polizeilichen Informationsverbundes gemäß § 29 Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG).
- Bearbeitung von Anträgen nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG).
Bildungsabschluss
- Bewerben können sich rheinland-pfälzische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit der Befähigung für das dritte Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Studium an einer Hochschule der Polizei.
Anforderungen
- Eine mindestens vierjährige Verwendung in der polizeilichen Sachbearbeitung wird vorausgesetzt.
- Darüber hinaus sollten die Bewerberinnen und Bewerber
- die besonderen Risiken der automatisierten Datenverarbeitung einschätzen und in Datenschutzfragen beraten und schulen können und die charakterliche Eignung, Integrität, Verhandlungsgeschick und Verschwiegenheit besitzen,
- über weitgehende Kenntnisse der wichtigsten kriminalpolizeilichen Verfahren (z. B. POLIS, KRISTAL, TKÜ) in Rheinland-Pfalz und der Verbundanwendungen (INPOL-Zentral, INPOL-Fall-Dateien, PIAV) verfügen.
- Auffassungsgabe sowie Denk- und Urteilsvermögen, schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen, Einfallsreichtum und Initiative, Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft, Belastbarkeit, Kooperation und Teamarbeit, die Fähigkeit zur leitbildorientierten Mitarbeiterführung.
- Zudem wird die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG) erwartet.
Die Bereitschaft zur Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst, zur lageabhängigen flexiblen Arbeitszeitgestaltung, zur Durchführung mehrtägiger Dienstreisen sowie zur ständigen Fort- und Weiterbildung wird vorausgesetzt.
Aufgrund der teilweise anspruchsvollen und kostenintensiven Fortbildungsmaßnahmen wird eine mittelfristige Dienstverrichtung im Landeskriminalamt (mindestens 5 Jahre) angestrebt.
Sonstiges
Wünschenswert wären
Kenntnisse der Arbeitsweise Künstlicher Intelligenz und der damit zusammenhängenden rechtlichen Grundlagen in ihren Grundzügen.
Wer sind wir? Was tun wir? - das LKA stellt sich kurz vor
Wir sind in Rheinland-Pfalz die Zentralstelle für die Kriminalitätsbekämpfung. Die Internationalisierung der Kriminalität stellt die Polizei vor die Aufgabe, Bürger und Gesellschaft nicht nur vor örtlichen Kriminalitätsphänomenen zu schützen, sondern sich auch auf Entwicklungen auszurichten, die an Landes- oder Staatsgrenzen nicht Halt machen. Dies erfordert Expertenwissen, das wir mit Dir erweitern und den örtlichen Polizeibehörden zur Verfügung stellen wollen.
Das bieten wir
- Wir unterstützen im Rahmen der Möglichkeiten flexible Dienstzeitgestaltung, Telearbeit und mobiles Arbeiten , sofern die sachlichen, technischen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt einer mindestens 6-monatigen Einarbeitungszeit am Dienstort in Mainz.
- Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützen grundsätzlich die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, eine Mindeststundenzahl von 30 Stunden ist Voraussetzung. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der stellenspezifischen Anforderungen, ggf. auch im Jobsharing, wenn die Bewerberinnen und Bewerber bei einer geringeren Stundenzahl als 30 Wochenstunden in der Summe 40 Stunden erbringen und eine tägliche Anwesenheit in den Zeiten der Funktionsfähigkeit wechselseitig abdecken, entsprochen werden kann.
- Die Stellenbewertung sieht grundsätzlich eine Beförderungsmöglichkeit bis zur Besoldungsgruppe A 13 Landesbesoldungsgesetz vor.
Wichtige Informationen
- Die Auswahlgespräche werden voraussichtlich in der 36. Kalenderwoche stattfinden.
- Wir weisen darauf hin, dass Du mit Deiner Bewerbung gleichzeitig Dein Einverständnis zur Einsichtnahme in Deine Personalakte erteilst. Solltest Du damit nicht einverstanden sein, bitten wir um einen entsprechenden Vermerk in Deiner Bewerbung.
- Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
- Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
- Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen kann leider nicht erfolgen. Es wird daher um Vorlage entsprechender Kopien und Abschriften gebeten. Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO) findest Du im Internetauftritt der Polizei .
Du hast noch Fragen? Kontaktiere uns
Für Fragen zum Verfahren steht Dir Stefanie Jung (Dezernat 14 – Personal), Telefon: 06131/ , gerne zur Verfügung.
Für Fachfragen wende Dich gerne jederzeit an Dr. Anslieb Esseln (Leitung Koordinierungsstelle Datenschutz) Telefon: 06131/ .
Oder richte Dein Anliegen gerne per E-Mail an Dein Job im LKA .
Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Fachdezernat ist ausdrücklich erwünscht.
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