An der Oberschule Überseestadt ist JGL die Funktion einer/eines
Jahrgangsleiterin/Jahrgangsleiters (w/m/d) für die mit Klasse 5 beginnende/begonnene Jahrgangsstufe im Schuljahr – Besoldungsgruppe A 14 Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt –zu besetzen.
Die Jahrgangsleiterin/Der Jahrgangsleiter (w/m/d) nimmt eine Funktion außerhalb der Schulleitung wahr. Sie/Er organisiert und koordiniert in Kooperation mit der Schulleitung verantwortlich die pädagogische Arbeit in einem schuljährlich aufsteigenden Jahrgangsteam.
Funktionsstellen außerhalb der Schulleitung
Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber kann darüber hinaus mit weiteren schulischen Aufgaben beauftragt werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) sollen folgende Qualifikationen nachweisen:
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die solche Kompetenzen durch spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen - gegebenenfalls auch außerschulisch - oder Fortbildung erworben haben, werden gebeten, dies in ihrer Bewerbung zu dokumentieren.
Entsprechend der Dienstvereinbarung Ein-Fach-Lehrkräfte vom , Punkt 4, können sich ebenfalls Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach Bremischen Recht für ein Fach bewerben. Es ist die anerkannte Lehrbefähigung sowie die geforderte Unterrichts- und Leitungserfahrung nachzuweisen.
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Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderten Menschen (w/m/d) wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang gegeben.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Die Funktionsstelle kann in Vollzeit, vollzeitnaher Teilzeit oder in Teilzeit im Jobsharing-Modell wahrgenommen werden. Wird sie im Jobsharing-Modell wahrgenommen, ist dies im Rahmen eines Vollzeitäquivalents möglich.
Die Besetzung der Funktion erfolgt gemäß § 74a des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes (BremSchVwG) vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom . Gegebenenfalls ist die Besetzung der Stelle auch durch eine Umsetzung gemäß § 73 BremSchVwG möglich.
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
09 Aug 2026Standort:
BremenEinsatzort:
SchwarzheideTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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