Das sind Ihre Aufgaben
Datenschutz und Informationsfreiheit sind zentrale Voraussetzungen für eine rechtssichere und verantwortungsvolle Aufgabenerfüllung in einer zunehmend digitalen Arbeitswelt. Zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der datenschutzkonformen Prozesse und Strukturen suchen die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) eine qualifizierte Persönlichkeit für die Leitung der Stabsstelle.
- Leitung der Stabsstelle „Datenschutz und Informationsfreiheit“ mit Personalverantwortung für derzeit eine Stelle sowie Organisation und Steuerung der Aufgabenwahrnehmung
- Sicherstellung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer einschlägiger Vorschriften
- Beratung der Geschäftsführung und der Fachbereiche bei komplexen und grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Fragestellungen sowie Unterstützung bei der datenschutzkonformen Gestaltung von Prozessen und IT-Verfahren einschließlich der Erstellung entsprechender Entscheidungsvorlagen
- Durchführung und Begleitung von Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie Bewertung und Priorisierung datenschutzrechtlicher Risiken
- Bearbeitung und rechtliche Bewertung von Eingaben und Anträgen im Zusammenhang mit Betroffenenrechten nach der DSGVO sowie Klärung komplexer Einzelfälle
- Bearbeitung und Bewertung von Datenschutzverstößen einschließlich Durchführung von Meldeverfahren und Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde
- Bearbeitung und rechtliche Bewertung von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW)
- Durchführung von Datenschutzkontrollen sowie datenschutzrechtliches Controlling einschließlich Überwachung und Nachverfolgung von Maßnahmen im Datenschutzmanagementsystem
- Konzeption und Durchführung von Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden sowie internen und externen Ansprechpartnern
Das bieten wir Ihnen
Tarifliche Leistungen
Neben einem tariflichen Gehalt nach dem TVöD (VKA) erhalten Sie weitere finanzielle Vorteile und Extras wie eine Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen und eine leistungsorientierte Bezahlung anhand einer individuellen Zielvereinbarung.
Flexible Arbeitszeit
Damit neben Ihrer Arbeit genug Zeit für Familie, Freundschaften und Hobbys bleibt, können Sie Ihre Arbeitszeit bei uns flexibel gestalten.
Mobiles Arbeiten nach Vereinbarung
In Absprache können Sie tageweise aus dem Home-Office oder mobil von einem anderen Ort innerhalb Deutschlands arbeiten.
Abwechslungsreicher Arbeitsalltag
Bei uns wird es nie langweilig. Freuen Sie sich auf Aufgaben, die so vielfältig sind wie Ihr Potenzial.
Sicherer Arbeitsplatz
Wir bieten Ihnen als öffentlicher Arbeitgeber Stabilität und eine sichere Tätigkeit in einem offenen und gesellschaftsrelevanten Arbeitsumfeld.
Zentrale Lage
Arbeiten mit Blick auf den Dom und die Kölner Altstadt. Wir befinden uns in direkter Nähe zum rechtsseitigen Rheinufer und sind optimal an den ÖPNV angeschlossen.
Gute Verkehrsanbindung
Viele Wege führen zum LVR! Ob Bus, Bahn, Fahrrad oder Auto – unser Standort ist für Sie optimal erreichbar.
Das bringen Sie mit
Befähigung zum Richteramt
Worauf es uns noch ankommt
- Sie haben Ihr erstes und zweites juristisches Staatsexamen mindestens mit der Note "befriedigend" abgeschlossen.
- Einschlägige Berufserfahrung, idealerweise auch mit Führungsverantwortung, ist von Vorteil.
- Sie verfügen über fundierte Kenntnisse im Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) sowie der einschlägigen Rechtsprechung. Darüber hinaus bringen Sie grundlegende Kenntnisse der Informationstechnologie mit.
- Sie verfügen über ein gutes Verständnis für organisatorische Zusammenhänge und Prozessabläufe.
- Sie sind in der Lage, rechtliche Anforderungen strukturiert in praxistaugliche Lösungen und Verfahren zu überführen.
- Sie bringen die Fähigkeit mit, Mitarbeitende wertschätzend zu führen und die Aufgabenwahrnehmung der Stabsstelle verlässlich zu steuern.
- Sie zeichnen sich durch Eigenständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und eine strukturierte Arbeitsweise aus und treten in Abstimmungs- und Beratungssituationen sicher, verbindlich und lösungsorientiert auf.
Sie passen zu uns, wenn…
- … Sie nach einer sinnstiftenden Tätigkeit suchen. Wir sind die treibende Kraft im Rheinland für eine vielfältige und inklusive Gesellschaft. Wir fördern und gestalten ein Miteinander, das auf Gleichberechtigung, Toleranz und Humanität baut. Durch eine Tätigkeit beim LVR zeigen Sie Ihren Einsatz für eine vielfältige Gesellschaft.
- … Sie Vielfalt als Chance sehen. Vielfalt in der Gesellschaft zu ermöglichen und zu verwirklichen, heißt für uns: jeden Menschen mit seinen individuellen Stärken wahrzunehmen und anzuerkennen und ihn bedürfnisorientiert zu unterstützen.
- … Sie sich fachlich und persönlich weiterentwickeln wollen. Als Arbeitgeber sehen wir uns als Wegebereiter, Unterstützer und Möglichmacher für unsere Mitarbeitenden. Ihre individuelle Entwicklungsmöglichkeit und die Entfaltung Ihres Potenzials liegt uns dabei besonders am Herzen.
Chancengleichheit beim LVR
Der LVR setzt sich für eine Organisationskultur ein, die von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Jede*r Einzelne soll Wertschätzung erfahren, und zwar unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und Identität, Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung oder anderen Merkmalen, die gesellschaftliche Vielfalt ausmachen.
Als öffentlicher Arbeitgeber fördert der LVR die tatsächliche Erreichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Der LVR folgt diesem Auftrag schon seit über 30 Jahren mit Maßnahmen für eine ausgewogene Beschäftigungsstruktur, mit Frauenförderung z. B. für Führungspositionen, mit dem Bemühen, als familienfreundlicher Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit zu unterstützen oder auch in seinen fachlichen Aufgaben für mehr Gendersensibilität.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
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