Zentrale Bußgeldstelle, Sachgebiet Zentrale Dienste, Speyer
Entgeltgruppe 5 TV-L I Vollzeit I unbefristet I mehrere Stellen
Ihr Gehalt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Ihr Arbeitsplatz:
Die Zentrale Bußgeldstelle Rheinland‑Pfälz ist landesweit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im fließenden Straßenverkehr sowie bei Verkehrsunfällen zuständig. Geahndet werden insbesondere Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Drogen- und Alkoholkonsum im Straßenverkehr sowie Verstöße nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz.
Gearbeitet wird in einem rotierenden System ausschließlich auf Grundlage einer elektronischen Akte, welche durch die Post- und Scanstelle beliefert wird. So wird jede eingehende Post geöffnet, gescannt und nach Bedarf entsprechende Daten nacherfasst.
Das Land Rheinland‑Pfälz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des §2SGBIX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des §8Abs.1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Der Arbeitsplatz ist für die Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland‑Pfälz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland‑Pfälz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom7.Juli2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die‚ Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §67 Abs.1 Satz1POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der5/8Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. §67 Abs.3 Satz2POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Bewerbungsfrist:
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
07 Sep 2026Standort:
SpeyerTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Development & ITErfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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