Ausschreibung der Stelle des*der
hauptamtlichen Oberbürgermeister*in der Stadt Offenburg
Die Stelle des*der
Oberbürgermeister*in
der Stadt Offenburg (Große Kreisstadt mit ca. 63.000 Einwohner*innen) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, , eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am
Sonntag, , statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger*innen), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber*innen müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sinddie in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.
Die Stadt Offenburg teilt mit, dass die Wahlordnung und Wahlvoraussetzungen einzuhalten sind.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg).
Die Bewerber*innen erhalten die Möglichkeit, sich der Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen. Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerber*innen rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
30 Jul 2026Standort:
OffenburgEinsatzort:
OffenburgTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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