Wir suchen für das Referat "Kammeraufsicht, Heilberufe mit Approbation, Bestattungsrecht" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen befristet bis zum
eine Referentin bzw. einen Referenten
Die Aufgaben des Referats umfassen im Wesentlichen drei große Aufgabenbereiche: das Berufsrecht der Heilberufe mit Approbation, Aufsicht über die Heilberufskammern sowie das Bestattungsrecht. In diesem Zusammenhang werden im Referat Studieninhalte sowie an die Versorgungsbedarfe ausgerichtete Zulassungskriterien zum Studium mitgestaltet und vielfältige Aufsichts- und Genehmigungsaufgaben in den Bereichen der Heilberufskammern, Studium und Approbation wahrgenommen. Das Referat arbeitet im Rahmen seiner Zuständigkeit an Maßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung, wie Landarztquote, Hausarztaktionsprogramm, Quereinstieg in die allgemeinmedizinische Versorgung und Ausbau von Medizinstudienplätzen mit. Im Referat ist auch die Zuständigkeit für das Bestattungsrecht verortet, wobei der aktuelle Schwerpunkt auf Digitalisierung und Einführung einer elektronischen Todesbescheinigung liegt.
Grundsätzliche und spezielle Fragen des Approbations- und Berufsrechts
Begleitung von Reformen des Berufsrechts auf der Landes- und Bundesebene unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und der Krisenresilienz des Gesundheitswesens
Mitwirkung bei der Genehmigung von medizinischen Modellstudiengängen und universitären Prüfungsordnungen
Mitarbeit bei dem Projekt „Einführung einer elektronischen Todesbescheinigung in NRW“
Vorbereitung von Terminen, Redeentwürfen und Antwortschreiben
Bearbeitung von Eingaben und Petitionen
Selbstständigkeit, Eigeninitiative und Stresskompetenz
analytisches und strategisches Denken
Kompetenz zur Entwicklung von Lösungsstrategien
Kommunikations- und Verhandlungs- sowie Organisationsgeschick
interkulturelle Kompetenz
Fähigkeit zur Kooperation und Teamarbeit
gute Kenntnisse in Standard-Software-Anwendungen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Das Ministerium sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
05 Sep 2026Standort:
DüsseldorfTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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