Egal ob große Infrastrukturprojekte, baurechtliche Nachbarklagen, das Verbot einer Demonstration oder die Gewährung von Asyl – viele der Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit sind unmittelbar grundrechtsrelevant oder sonst von hoher Bedeutung für die Gesellschaft und erfahren intensive mediale Beachtung.
Die sieben Verwaltungsgerichte (Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster) sowie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster gewähren den im Grundgesetz, in der Landesverfassung und in den Gesetzen verbürgten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Rechtsstaates.
Wir suchen aktuell und laufend engagierte Kolleginnen und Kollegen, die Freude daran haben, fundierte und wegweisende Entscheidungen zu treffen.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bietet Ihnen eine verantwortungs- und anspruchsvolle richterliche Tätigkeit auf verschiedenen Gebieten des Verwaltungsrechts. Von Beginn an sind Sie gleichberechtigtes Mitglied einer Kammer an einem Verwaltungsgericht, in der erfahrene Kolleginnen und Kollegen gerade beim Start behilflich sind. Ein umfassendes Fortbildungsangebot zu allgemeinen und fachspezifischen Themen unterstützt Sie am Beginn Ihrer Tätigkeit, aber selbstverständlich auch darüber hinaus. Schon in der regelmäßig auf drei Jahre angelegten Probezeit bestehen zudem Abordnungsmöglichkeiten etwa an oberste Landes-/Bundesbehörden, das BVerwG oder BVerfG sowie zu internationalen Stellen. Im Übrigen erfolgen grundsätzlich – auch in der Probezeit – keine Änderungen des Einsatzortes, es sei denn auf eigenen Wunsch. Dies erhöht Ihre persönliche Planungssicherheit. Wir bieten Ihnen familienfreundliche Arbeitszeitmodelle wie Teilzeitbeschäftigung oder Elternzeit.
Zu unseren Einstellungsvoraussetzungen gehören:
Für Ihre Einstellung als Richterin bzw. Richter müssen Sie außerdem noch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Die Einstellung in den richterlichen Dienst erfolgt strikt nach dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes). Deswegen sind uns alle Bewerberinnen und Bewerber jeglichen Geschlechts, jeglicher ethnischer und sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion und Weltanschauung ausdrücklich willkommen. Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX ist ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bei Fragen rund um die Einstellung und die Tätigkeit in der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit steht Ihnen Frau Dr. Franziska Dickten (siehe Kontakt) gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Weitere Einzelheiten finden Sie auch auf unserer Website.
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
04 Okt 2026Standort:
MunsterTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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