Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg in der Metropolregion Hamburg, sucht ab sofort
eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter (m/w/d) für das Amt Bauen und Liegenschaften – Sachgebiet Tiefbau
wenn möglich ab
Dienstleistungsbereich
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen und beinhaltet u. a. folgenden Aufgaben- und Leistungsbereich:
- Planung und Durchführung kommunaler Projekte der Verkehrsinfrastruktur (Lph. 1 - 9 HOAI) in der Bauherrenfunktion mit Überwachung von Kosten, Terminen und Qualitäten,
- Koordination und fachliche Betreuung externer Ingenieur- und Planungsbüros, Bauunternehmen und Behörden,
- Zusammenarbeit mit Ver- und Entsorgungsträgern,
- Prüfung der Genehmigung von bspw. Aufgrabungen, Leitungsverlegungen, u. ä.,
- Koordination der Unterhaltung der gemeindeeigenen Anlagen (Straßen, Wege, Spielplätze u. a.),
- Überwachung der Prüfung von Ingenieurbauwerken der Verkehrsinfrastruktur (u. a. Brücken),
- Realisierung von Straßen- und Straßenentwässerungsplanungen,
- Finanzielle Planung des jährlichen Straßeninstandsetzungsplans für die Stadt Wittenburg sowie die Gemeinde Wittendörp,
- Vorbereitung technischer Entscheidungsvorlagen und Beratung in den politischen Gremien.
Voraussetzungen
Einstellungsvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im Bauingenieurwesen (Diplom / FH/Universität), Bachelor oder Master) mit Vertiefungsrichtung Verkehrsanlagen, Straßen- und Tiefbau oder Abschluss als staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) der Fachrichtung Straßen- und Tiefbau bzw. Verkehrsinfrastruktur,
- Ferner erfüllen die Einstellungsvoraussetzungen auch: Bewerber mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Bautechniker oder -meister im Tiefbaubereich oder Bewerber mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit Erfahrungen und Kenntnissen im Bereich der Tiefbauverwaltung,
- mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst sind von Vorteil,
- Erfahrungen in der Projektleitung und Projektsteuerung im kommunalen Straßen- und Tiefbau sind erwünscht,
- grundlegende Kenntnisse einschlägiger Vorschriften, u. a. der DIN/EN, HOAI, VOB sowie Grundlagenwissen Vergaberecht,
- Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Anwendungen sowie GIS-Programmen wird vorausgesetzt. Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, selbstständiges und strukturiertes Arbeiten,
- Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit mit Bürgerinnen und Bürgern, Investoren, Planungsbüros,
- Bereitschaft zur Einarbeitung in spezielle Fachsoftware.
Wir bieten Ihnen zudem
- gezielte fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten,
- Familienfreundlichkeit (flexible Arbeitszeiten), Zertifizierung familienfreundliches Unternehmen,
- gezielte dienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen,
- eine betriebliche Altersversorgung über die Kommunale Zusatzversorgungskasse M-V.
Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der entsprechenden Einstellungsvoraussetzungen in die Entgeltgruppen 9a - 10 des TVöD-V-VKA. Darüber hinaus wird eine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD-V-VKA sowie ein Leistungsentgelt nach § 18 TVöD-V-VKA gezahlt.
Wünschenswert wäre für die eventuelle Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ein Führerschein der Klasse A oder B. Die Bereitschaft, das eigene Fahrzeug für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, sollte vorhanden sein.
Auf Artikel 6 Absatz 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wird verwiesen.
Besondere Hinweise
- Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
- Wünschenswert wäre, wenn die Bewerberin oder der Bewerber, Tätigkeiten für das Allgemein-wohl ausüben - z. B. in der Freiwilligen Feuerwehr oder kulturellen sowie sozialen Vereinen und Verbänden im Amtsgebiet als einem Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr oder Kultur-, Sozial- und Sportförderung.
- Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen - insbesondere Reisekosten - werden durch die Stadt Wittenburg nicht erstattet.
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