In der Polizeidirektion Leipzig, Führungsstab, Referat 4, Sachgebiet Technik wird ein Auswahlverfahren für die befristete und unbefristete Besetzung durchgeführt.
Die Polizeidirektion Leipzig ist eine von fünf Polizeidirektionen im Freistaat Sachsen. Derzeit beschäftigt sie ca. 3.100 Bedienstete, darunter Beamte des Polizeivollzugs, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Die Regionale Betriebs- und Servicestelle sorgt für die Sicherstellung der Information und Kommunikation, einschließlich mobiler Polizeiarbeit, Administration der Datennetze, System- und Anwenderbetreuung sowie Videoüberwachung.
Der Dienst wird in Gleitzeit verrichtet; im Bedarfs- und Einsatzfall besteht auch die Möglichkeit, die reguläre Arbeitszeit von acht Stunden täglich hinaus zu arbeiten, einschließlich Sonn- und Feiertagen. Eine Einbindung in einen Rufbereitschaftsdienst ist vorgesehen. Für die Besetzung werden ein befristeter Dienstposten und ein unbefristeter Dienstposten hinterlegt, einer möglich nach einer Elternzeit.
Für die Besetzung des Dienstpostens ist eine Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SächsSÜG) erforderlich. Zusätzlich ist eine ohne Bedenken abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG) Voraussetzung. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich dieser Überprüfung zu unterziehen.
Die sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.
Die Polizeidirektion Leipzig unterstützt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und fordert Frauen deshalb besonders zur Bewerbung auf. Nach Maßgabe des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes gelten in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung besondere Berücksichtigung.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Bewerbung im Rahmen des Auswahlverfahrens der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 88 DSGVO zustimmen.
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
03 Mai 2026Standort:
LeipzigEinsatzort:
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