Der Senator für Kinder und Bildung
Die Position ist vom bezüglich des erstrebens gedachten Führungsbeginns reglementiert.
Besoldungsgruppe: A14 mit Amtszulage nach der Bremischen Besoldungsordnung. Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 14 TV-L unter Berücksichtigung einer entsprechenden Zulage eingruppiert.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann ihrer/seiner Stellvertreterin oder seinem Stellvertreter einzelne ihr oder ihm zugewiesene Aufgaben übertragen.
Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber kann darüber hinaus mit weiteren schulischen Aufgaben beauftragt werden.
Zentrale Leitkategorien einer modernen und professionell arbeitenden Schulleitung sind „Führung“ und „Management“ in den Handlungsfeldern:
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderten Menschen wird bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Die Funktion der Schulleiterin/Schulleiter wird gemäß § 5 des Bremischen Beamtengesetzes zunächst auf zwei Jahre mit Probezeit verliehen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit ist das Amt auf Dauer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu verleihen. Das Besetzungsverfahren richtet sich nach den §§ 67 bis 70 BremSchVwG vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom .
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin / den zuständigen Referenten der Schulaufsicht, Claudia Neumann, Tel. 0421/ .
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
30 Jul 2026Standort:
BremenEinsatzort:
BremenTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
Möchtest über ähnliche Jobs informiert werden? Dann beauftrage jetzt den Fuchsjobs KI Suchagenten!