EG S 14 und Zulagengewährung vgl. S 15 TVöD
für die Abteilung Soziale Dienste und Kinderschutz im Amt für Soziales und Jugend
Der Amtsbereich Jugend des Amtes für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf ist mit über 3500 Beschäftigten der größte Fachbereich der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien. Fachleute der Jugendhilfe arbeiten an über 160 Standorten im ganzen Stadtgebiet. Sie informieren, beraten und unterstützen Familien, Kinder, Jugendliche und Alleinstehende in vielen Fragen des täglichen Alltags und vermitteln notwendige Hilfen.
Der Kinderschutzdienst Düsseldorf ist zu jeder Zeit erreichbar und bestrebt Kindern, Jugendlichen und ihren Familien Sicherheit und Schutz bieten. Uns ist es wichtig unsere positive Grundeinstellung in unserer Arbeit zu verdeutlichen und von den Bürgern*innen der Stadt Düsseldorf als Unterstützung wahrgenommen zu werden.
Wir sind ein engagiertes Team und freuen uns über Verstärkung mit neuen Mitarbeiter*innen, um die Erreichbarkeit und den Einsatz im Tandem für 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche in einem geregelten Schichtdienst anbieten zu können.
Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt:
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Die Einstellung erfolgt im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Für die Dauer der Aufgabenwahrnehmung wird eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen EG S 14 und EG S 15 TVöD gewährt.
Wir leben Vielfalt – Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
05 Mai 2026Standort:
DüsseldorfTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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