„Wir! für NRW!“
Im Auftrag des Landes unterstützen wir Menschen, Unternehmen und Kommunen in NRW. Als Förderbank sorgen wir dafür, dass gute Ideen die passende Finanzierung finden. Wir tragen dazu bei, dass bezahlbarer Wohnraum geschaffen, Mittelstand und Unternehmensgründungen gestärkt und öffentliche Infrastrukturen verbessert werden. Dabei haben wir die Digitalisierung im Fokus und übernehmen Verantwortung für eine ökologische und soziale Nachhaltigkeit.
Wir benötigen Ihre Kompetenzen für folgende Aufgabenfelder:
- Sie übernehmen die eigenverantwortliche Durchführung von Know-Your-Customer-Prüfungen (KYC) für juristische Personen sowie komplexe Personengemeinschaften.
- Ihnen obliegen die Analyse und Bewertung umfangreicher gesellschaftsrechtlicher Unterlagen im Hinblick auf geldwäscherechtliche Risiken.
- Sie sind eigenverantwortlich zuständig für Beurteilung der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften für Ihre Kundengruppe.
- Sie übernehmen die Ermittlung und Abbildung von Risikoeinheiten nach KWG (Kreditnehmereinheiten) sowie der Capital Requirements Regulation (Gruppen verbundener Kunden – GvK) für die zugeordnete Kundengruppe der juristischen Personen sowie komplexe Personengesellschaften.
- Sie stellen die Einhaltung der mit den Fach- und Produktbereichen vereinbarten Service-Levels sicher.
- Sie sind verantwortlicher Ansprechpartner für die Fach- und Produktbereiche im Zusammenhang mit der KYC-Prüfung.
- Sie wirken mit bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der KYC-Prozesse, besonders in der Umstellung von GwG auf AML‑VO, als Bindeglied zwischen den Fachbereichen und dem Geldwäschebeauftragten.
Diese Qualifikationen und Eigenschaften zeichnen Sie aus:
- Ein abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium mit bankfachlicher Spezialisierung (BA, Master oder vergleichbar) oder alternativ eine Bankausbildung mit berufsbegleitender bankfachlicher Weiterbildung oder eine vergleichbare Qualifikation.
- Umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen (mind. 2 Jahre) in der Prüfung entsprechend der Vorschriften zu Geldwäscheprävention sowie zur Bildung von Risikoeinheiten nach KWG und CRR.
- Idealerweise Erfahrungen im Kreditgeschäft vorzugsweise in der Analyse gesellschaftsrechtlicher Unterlagen.
- Ausgeprägte analytische Kompetenz, große Sorgfalt und die Fähigkeit, auch komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen und zu vertreten.
- Offenheit für kontinuierliches Lernen und persönliche Weiterentwicklung.
- Strukturierte und effiziente Arbeitsweise kombiniert mit hoher Lösungsorientierung und Durchsetzungsvermögen.
- Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten, hohe Leistungsbereitschaft und die Fähigkeit, mit fachlichen Widerständen umzugehen.
Zusätzliche Information:
Die Position wird standortoffen ausgeschrieben und kann am Düsseldorfer wie am Münsteraner Standort gleichermaßen besetzt werden; eine entsprechende Bereitschaft, persönlich zu Terminen am jeweils anderen Standort anwesend zu sein, wird jedoch erwartet.
Darauf können sich Mitarbeitende der NRW.BANK freuen:
- Eine vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit mit hoher Eigenverantwortung.
- Viel Teamgeist und gegenseitige Unterstützung in einem wertschätzenden und mitarbeiterfördernden Umfeld.
- Flexible Arbeitszeitgestaltung – im Homeoffice oder Büro.
- Die Möglichkeit zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung.
- Ein Deutschland‑Ticket.
- Eine an die Mitarbeitenden orientierte nachhaltige Unternehmenskultur – für uns als Förderbank selbstverständlich.
- Angebote, die das tägliche Leben bereichern, wie eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung, hohe Familienorientierung, Gesundheitsmanagement, ein hervorragendes Betriebsrestaurant, etc.
Wir sind eine der Banken mit den zufriedensten Mitarbeitenden und wurden 2026 wieder als Top Company bei kununu ausgezeichnet.
Die NRW.BANK verfolgt offensiv das Ziel der beruflichen Gleichbehandlung ihrer Mitarbeitenden. Vielfalt und Chancengleichheit sind ihr als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt sehr wichtig. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte werden gemäß SGB IX besonders gefördert. Auswahlentscheidungen erfolgen zudem unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW). Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.
Wenn auch Sie an dieser spannenden Tätigkeit interessiert sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
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