Bei dem Oberlandesgericht Koblenz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle im Bereich der Umsatzsteuer (insbes. § 2 b UStG) (m/w/d) zu besetzen.
Bei Vorliegen der stellenplan-, haushalts- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis, bzw. eine Beförderung bis A 13 LBesO möglich. Die Eingruppierung erfolgt bei Beschäftigten auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe 12 möglich.
Ausgeschriebene Stellen können auch als Teilzeitstellen (75 v.H. oder 50 v.H.) besetzt werden, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Belange entgegenstehen.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass bei Besetzung einer Vollzeitstelle mit einer Teilzeitkraft (50 v.H.) die zweite Hälfte der Stelle ohne weitere Ausschreibung gleichzeitig besetzt werden kann. Entsprechendes gilt für sich anderweitig ergebende Bruchteile (z.B. 75 v.H.).
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
27 Okt 2026Standort:
KoblenzTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Development & ITErfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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