An der Schule Arsten ist zum nächstmöglich die Funktion einer/eines
Zweite Konrektorin/Zweiter Konrektor (w/m/d)
für die Leitung eines Zentrums für unterstützende Pädagogik an Grundschulen
mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern
- Besoldungsgruppe A13 mit Amtszulage Bremische Besoldungsordnung,
Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 13 TV-L unter Berücksichtigung einer entsprechenden Zulage eingruppiert -
Das Zentrum für unterstützende Pädagogik (ZuP) entwickelt, koordiniert und evaluiert die Förderdiagnostik und die Fördermaßnahmen der Schule. Die Leiterin/Der Leiter bündelt und entwickelt dazu vorhandene Kompetenzen der Schule und organisiert die Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen. Sie/Er koordiniert die Beratung und Unterstützung sowie den Erfahrungsaustausch in allen Fragen der sonderpädagogischen und weiteren Förderung in der Schule.
Sie/Er übernimmt organisatorische Aufgaben der Schulleitung, soweit diese nicht von anderen Mitgliedern der Schulleitung wahrgenommen werden.
Berufsgruppe
Schulleitungsstellen
Besetzbar
nächstmöglich
Aufgabengebiet
Sie/Er übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber kann darüber hinaus mit weiteren schulischen Aufgaben beauftragt werden.
Anforderungen:
Zentrale Leitkategorien einer modern und professionell arbeitenden Schulleitung sind „Führung“ und „Management“ in den Handlungsfeldern
Die Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) sollen folgende Qualifikationen nachweisen:
Für die ausgeschriebene Stelle ist in besonderem Maße gefragt:
Voraussetzungen
Bewerben können sich unbefristet beschäftigte Lehrkräfte (w/m/d), die die 1. und 2. Prüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen - vorzugsweise für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik - abgelegt haben und über mehrjährige Unterrichts- oder Leitungserfahrung im Bereich der sonderpädagogischen Förderung verfügen oder sonstige für die Aufgabe qualifizierende vergleichbare Tätigkeiten nachweisen können.
Entsprechend der Dienstvereinbarung Ein-Fach-Lehrkräfte vom , Punkt 4, können sich ebenfalls Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach Bremischen Recht für ein Fach bewerben. Es ist die anerkannte Lehrbefähigung sowie die geforderte Unterrichts- und Leitungserfahrung nachzuweisen.
Allgemeine Hinweise
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderten Menschen (w/m/d) wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Die Funktionsstelle kann in Vollzeit, vollzeitnaher Teilzeit oder in Teilzeit im Jobsharing-Modell wahrgenommen werden. Wird sie im Jobsharing-Modell wahrgenommen, ist dies im Rahmen eines Vollzeitäquivalents möglich.
Rechtliche Informationen gemäß Bremischen Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG):
Die Besetzung der Funktion erfolgt gemäß § 74 des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes (BremSchVwG) vom zuletzt geändert durch Gesetz vom . Gegebenenfalls ist die Besetzung der Stelle auch durch eine Umsetzung gemäß § 73 BremSchVwG möglich.
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
30 Jul 2026Standort:
BremenTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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