Auslagen für Vorstellungsgespräche können nicht übernommen werden.
Der Freistaat Bayern fördert die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG wird jeweils das Geschlecht, das in erheblich geringerer Zahl beschäftigt ist, besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Wir bitten jedoch, die erhöhten körperlichen Anforderungen bei einer Bewerbung zu beachten.
Mit der Bewerbung erteilen die Bewerber ihr Einverständnis zur elektronischen Erfassung Ihrer Bewerbungsunterlagen.
Profil: Tarif
#J-18808-LjbffrTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
AngestelltVeröffentlichungsdatum:
03 Nov 2025Standort:
Augsburg
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