Die Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF ist ein lebendiger Ort der Kunst, der Forschung und der Lehre. Renommierte Fachleute aus Filmpraxis und Wissenschaft betreuen die Studierenden intensiv und individuell. An der einzigen deutschen Filmuniversität wird innovative Forschung mit, in und zu audiovisuellen Medien vorangetrieben. Die Hochschule ist ein weltoffener und diskriminierungsfreier Raum für kulturelle und gesellschaftliche Auseinandersetzung.
In der Fakultät I ist bei der Professur „Mediengeschichte im digitalen Zeitalter“ zum eine Qualifizierungsstelle zu besetzen als
Die Stelle ist auf drei Jahre befristet mit der Option der Verlängerung um bis zu weitere drei Jahre . Bei einer Einstellung als Akademische*r Mitarbeiter*in erfolgt die Beschäftigung unter Anrechnung möglicher Vordienstzeiten nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) (in der jeweils gültigen Fassung).
Der fachliche Aufgabenbereich der genannten Stelle umfasst neben Mitarbeit in Forschung und Verwaltung die weisungsabhängige Lehre im Fachgebiet der o.g. Professur im Umfang von 3 Semesterwochenstunden (SWS) . Die Lehre erfolgt in den Studiengängen Digitale Medienkultur und Medienwissenschaft sowie studiengangsübergreifend mit den Schwerpunkten internationale Filmgeschichte, Fernsehgeschichte und Geschichte digitaler Medien .
Neben der weisungsabhängigen Lehre gehört zum Arbeitsgebiet die Übernahme von Aufgaben und Pflichten im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung sowie bei der Planung und Verwaltung der genannten Studiengänge (u.a. Studienorganisation, Zugangsprüfungen, Exkursionen, Fachstudienberatung), sowie:
Nach § 52 Absatz 5 BbgHG ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom (Uni), MA) der Medienwissenschaft, der Filmwissenschaft oder eines benachbarten Faches nachzuweisen. Erforderlich sind ein sehr guter Studienabschluss und ein fachlicher Schwerpunkt der Abschlussarbeit in einem für das Aufgabengebiet relevanten Bereich .
Da es sich um eine Qualifizierungsstelle handelt, steht entsprechend § 52 Absatz 4 BbgHG mindestens ein Drittel der Arbeitszeit für die eigene Qualifizierung zur Verfügung .
Mit der Bewerbung ist ein Konzept (Exposé 4 - 5 Seiten) für das wissenschaftliche Qualifizierungs-vorhaben mit Angabe von Forschungsfragen, Forschungsstand, Literaturauswahl, Vorgehensweise und vorläufigem Zeitplan für die gesamte Beschäftigungsdauer einzureichen.
Art und Umfang des Vorhabens folgen den Fragestellungen und Zielsetzungen der*des Bewerbenden im Rahmen eines realistischen Umsetzungskonzeptes. Das Thema des Promotionsvorhabens sollte in das in der Ausschreibung benannte Aufgabengebiet fallen. Die Filmuniversität unterstützt das Vorhaben durch die Bereitstellung von Bearbeitungszeit sowie mit fachlicher Beratung und Betreuung, Einbindung in die Lehre und den Diskurs innerhalb der Hochschulöffentlichkeit.
Zudem setzt sich die Filmuniversität für die Stärkung der Nachhaltigkeit im Hochschulkontext ein und fördert die Auseinandersetzung mit ökologischen, sozialen und ökonomischen Dimensionen von Nachhaltigkeit in Lehre, Kunst und Forschung.
Die Filmuniversität schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Die Filmuniversität strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und fordert daher qualifizierte Bewerberinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine Schwerbehinderung ggf. bereits in Ihrer Bewerbung hin und teilen Sie uns gerne mit, ob Sie im Zuge des Bewerbungsprozesses Unterstützung benötigen. Wir freuen uns ausdrücklich über Bewerbungen von Personen aus dem Ausland, mit Migrationshintergrund oder mit Betreuungsaufgaben. Als familienfreundliche Universität unterstützen wir Sie und Ihre Familie in verschiedenen Lebenssituationen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bieten hierzu gezielte Maßnahmen im Rahmen der Charta „Familie in der Hochschule“.
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#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
26 Jan 2026Standort:
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