Im Staatlichen Schulamt Cottbus ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle
Sachbearbeitung (m/w/d) zur Umsetzung des Startchancen-Programms
Kennziffer: SB SCP-2
befristet gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG bis zum zu besetzen. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 9 b TV-L bewertet.
Das Staatliche Schulamt Cottbus ist eine untere Schulbehörde und als sonstige untere Landesbehörde dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zugehörig. Die diesbezügliche regionale Zuständigkeit erstreckt sich auf die Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und die kreisfreie Stadt Cottbus.
Das Startchancen-Programm unterstützt gezielt Schulen mit einem hohen Anteil von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern. Mit dem Programm wollen Bund und Länder die Chancengleichheit in der schulischen Bildung verbessern.
Die Sachbearbeitung soll im Staatlichen Schulamt Cottbus Verwaltungsaufgaben im Kontext des Startchancen-Programms in Abstimmung mit den Schulrätinnen und Schulräten wahrnehmen.
Wir freuen uns über jede Bewerbung, unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet.
Die Stelle ist für Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Ihre ausführliche Bewerbung (tabellarische Darstellung des bisherigen persönlichen/beruflichen Werdegangs, Qualifikationsnachweise, aktuelle Zeugnisse) senden Sie bitte per E-Mail als pdf-Datei bis zum 31. Januar 2026 unter Angabe der Kennziffer „SB SCP-2“ im Betreff an:
Staatliches Schulamt Cottbus
Personal - Verwaltung
Calauer Straße 71
03048 Cottbus
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurück geschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache bzw. Übersetzung eingereicht werden müssen. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir, eine beglaubigte Übersetzung ihres Bildungsabschlusses sowie den Nachweis der Gleichwertigkeit einzureichen.
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in diesem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Weiterführende Hinweise entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link:
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
23 Jan 2026Standort:
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2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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