Arbeitgeber: Landkreis Oberspreewald/Lausitz
Die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nimmt hoheitliche Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis gemäß § 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) wahr. Hierzu zählen insbesondere:
Die Tätigkeit wird selbstständig im zugewiesenen Kehrbezirk ausgeübt und erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Fachkompetenz sowie Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern.
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
08 Mai 2026Standort:
SenftenbergTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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