Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d), Stade
Kurzinfo
Arbeitszeit Vollzeit
Einstellung zum nächstmöglichen Termin
Einsatzort 21682 Stade
Der Landkreis Stade hat nach Auslaufen der aktuellen Bestellung zum für den folgenden Kehrbezirk einen
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)
zu bestellen:
Kehrbezirk Stade VI mit Sitz in Stade
Teile der Hansestadt Stade
Weitere Informationen über den Zuschnitt des Kehrbezirks erhalten Sie im Internet unter im Bereich „Umwelt-Gesundheit-Verbraucherschutz > Schutz der Bevölkerung > Schornsteinfeger-Angelegenheiten“ und dort über das Dokument „Kehrbezirke der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Stade“.
Die Bestellung wird längstens für die Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen.
Die Bewerber (m/w/d) müssen persönlich und fachlich geeignet sein und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Sie müssen weiterhin über die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (m/w/d) erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen.
Folgende Angaben müssen der schriftlichen Bewerbung bzw. den beizufügenden Anlagen entnommen werden können:
- Schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und eine Telekommunikationsnummer enthält.
- Tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält.
- Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle.
- Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation, die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen.
- a) Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten, insbesondere der letzten 15 Jahre vor dem Datum der Ausschreibung, z. B. in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnissen, Bescheinigungen des Arbeitsamtes o. ä.; aus den Nachweisen muss die Dauer der jeweiligen Tätigkeiten (Beginn und Ende) hervorgehen.
b) Nachweise/Angaben über Ausfallzeiten innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Datum der Ausschreibung unter Angabe des Grundes und der Länge der Ausfallzeit (Elternzeiten, Wehr‑ oder Freiwilligendienst etc.). - Für den Fall, dass der Bewerber (m/w/d) Inhaber (m/w/d) eines Kehrbezirks ist, eine Erklärung darüber, dass für den Fall einer Bestellung die Aufhebung einer vorhandenen Bestellung beantragt wird.
- Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Bewerber (m/w/d), die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus eine Bescheinigung der zuständigen Stelle ihres oder seines Herkunftsstaates darüber vorzulegen, dass ihnen die Ausübung des Gewerbes nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist. Werden im Herkunftsstaat des Bewerbers (m/w/d) die vorgenannten Unterlagen nicht ausgestellt, können sie durch eine Bescheinigung über die Abgabe einer Versicherung an Eides statt oder in Staaten, in denen es eine solche nicht gibt, durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden, die der Bewerber (m/w/d) in dem Herkunftsstaat vor einer zuständigen Behörde, einem Notar (m/w/d) oder einer zur Entgegennahme der Erklärung befugten Berufsorganisation abgegeben hat.
- Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen den Bewerber (m/w/d) strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist.
- Erklärung darüber, ob der Bewerber (m/w/d) die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (m/w/d) erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt.
- Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
- Nachweise über Zusatzqualifikationen, z. B. Betriebswirt des Handwerks (mit Noten), Gebäudeenergieberater (mit Noten), abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (z. B. Versorgungstechnik, techn. Gebäudeausrüstung o. ä.), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk.
- Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort‑ und Weiterbildungen in den letzten sieben Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk.
- Inhaber (m/w/d) eines Kehrbezirks haben den Nachweis zu erbringen, wenn in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk eine Zertifizierung bestand.
- Arbeitnehmer (m/w/d) haben den Nachweis zu erbringen, ob sie in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk in einem zertifizierten Kehrbezirk hauptberuflich tätig waren.
- Erklärung, dass der Bewerber (m/w/d) in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber dem zuständigen Finanzamt, der Deutschen Rentenversicherung, der Bayerischen Versorgungskammer, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse bestehen.
- Inhaber (m/w/d) eines Kehrbezirks haben eine Erklärung vorzulegen, dass die Bestellung in den letzten drei Jahren vor der Veröffentlichung der Ausschreibung für den Bezirk nicht nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz aufgehoben worden ist.
- Inhaber (m/w/d) eines Kehrbezirks haben eine Erklärung vorzulegen, ob und ggf. welche Aufsichtsmaßnahmen nach § 27 Schornsteinfegergesetz und § 21 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in den letzten zehn Jahren gegen sie ergriffen oder eingeleitet worden sind.
Die Unterlagen dürfen mit Ausnahme der in den Nummern 3 bis 5 und 11 bis 14 geforderten Unterlagen im Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Alle aufgeführten Unterlagen können als einfache Kopien eingereicht werden. Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Im Fall einer positiven Entscheidung sind die in Kopie eingereichten Unterlagen vor Bestellung auf Verlangen der Bestellungsbehörde im Original vorzulegen.
Die Bewerber (m/w/d) müssen über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (m/w/d) erforderlich sind.
Die Auswahl zwischen den Bewerbern (m/w/d) wird gemäß § 9 Abs. 4 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Wenn auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen eine Entscheidung über die Vergabe des Bezirks nicht möglich ist, können Bewerber (m/w/d) zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden.
Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Dies gilt auch für Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Bewerbungsgespräch.
Im Falle der Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) werden Verwaltungskosten festgesetzt und zu entrichten sein.
Für Auskünfte steht Herr Wittwer, Tel.: 04141/12‑3221, Fax: 04141/12‑3223, e‑mail: , zur Verfügung.
Bewerbungen sind bis zum beim Landkreis Stade, Amt für Sicherheit, Ordnung und Migration, Am Sande 2, 21682 Stade, einzureichen.
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