Jetzt als Ehemalige Mitarbeiter des Finanzamtes im Lohnsteuerhilfeverein Verantwortung übernehmen – wer früher beim Finanzamt oder in der Finanzverwaltung tätig war und seine steuerliche Erfahrung künftig persönlicher, flexibler und eigenverantwortlicher einsetzen möchte, findet im Lohnsteuerhilfeverein eine attraktive neue Perspektive. Bundesweit suchen Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Studenten, Auszubildende und Angestellte Unterstützung bei Einkommensteuererklärung, Steuerbescheid, Anträgen, Nachweisen und Einsprüchen. Ob Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig, Dortmund, Essen, Hannover, Bremen oder eine kleinere Stadt: Der Bedarf an verständlicher steuerlicher Hilfe ist groß.
Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. – Lohnsteuerhilfeverein Sitz Gladbeck baut ihr Netz an Beratungsstellen weiter aus. Mehr als 50.000 Mitglieder, mehrere hundert Beratungsstellen und eine gewachsene Vereinsstruktur bieten dafür ein belastbares Fundament. Hinzu kommt ein sozial nach Einkommen gestaffeltes Beitragssystem mit 15 Beitragsklassen von 35,00 € bis 390,00 € sowie einer Aufnahmegebühr von 15,00 €. So entsteht ein nachvollziehbares Angebot für Mitglieder und ein stabiles Umfeld für neue Beratungsstellenleiter.
Als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein nutzen Sie Ihr Wissen aus der Verwaltung in einem neuen beruflichen Rahmen. Sie kennen steuerliche Abläufe, Bescheide, Fristen, Nachweisanforderungen und die Logik der Finanzverwaltung. Genau diese Erfahrung hilft Mitgliedern, die ihre Einkommensteuer nicht allein bewältigen möchten oder steuerliche Entscheidungen besser verstehen wollen.
Als ehemaliger Finanzamtsmitarbeiter bringen Sie steuerliche Praxis mit, die vielen anderen erst nach langer Einarbeitung vertraut wird. Sie wissen, wie Steuererklärungen geprüft werden, welche Unterlagen wichtig sein können, wie Steuerbescheide aufgebaut sind und wann ein Einspruch fachlich sinnvoll erscheint. Diese verwaltungsnahe Perspektive ist in der persönlichen Beratung ein klarer Vorteil.
Viele Mitglieder kommen mit Unsicherheit in die Beratungsstelle. Sie verstehen ihren Bescheid nicht, fragen sich, welche Belege benötigt werden, oder möchten wissen, ob steuerliche Vorteile ungenutzt geblieben sind. Sie können solche Fragen sachlich einordnen, verständlich erklären und Mitglieder durch die zulässigen Bereiche der Lohnsteuerhilfe begleiten.
Für steuerlich erfahrene Personen kann diese Tätigkeit ein echter Neustart sein: Sie bleiben im vertrauten Fachgebiet, arbeiten aber näher an Menschen. Statt Vorgänge nur aus Verwaltungssicht zu bearbeiten, werden Sie persönlicher Ansprechpartner vor Ort und gestalten Ihre Beratungsstelle eigenverantwortlich mit.
Die Lohnsteuerhilfe richtet sich an Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Studenten, Auszubildende und Angestellte. In der Praxis begegnen Ihnen sehr unterschiedliche Lebenssituationen: Berufseinsteiger, Familien, Pendler, Senioren, Beschäftigte mit Werbungskosten, Personen mit Kapitalerträgen oder Mitglieder mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im zulässigen Rahmen. Die Arbeit bleibt dadurch fachlich abwechslungsreich und zugleich nah am Alltag der Mitglieder.
Der Verein unterstützt seine Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis. Dazu gehören insbesondere die jährliche Einkommensteuererklärung, Anträge auf Lohnsteuerermäßigung für mehr monatliches Netto, Einsprüche beim Finanzamt bei unzutreffenden Steuerfestsetzungen, Kindergeldanträge, Anträge auf vermögenswirksame Leistungen sowie steuerliche Unterstützung bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften. Bei bestehender Mitgliedschaft können die Leistungen auch für Ehepartner oder Lebenspartner relevant sein.
Für ehemalige Finanzamtsmitarbeiter ist besonders entscheidend, ob die frühere Tätigkeit tatsächlich steuerrechtlich geprägt war. Erfahrung in Einkommensteuer, Bescheidbearbeitung, Einspruchsverfahren, Antragsprüfung oder steuerrechtlicher Sachbearbeitung kann ein starkes Fundament sein.
Wer Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer im Sinne des § 3 StBerG ist, erfüllt die geforderte Qualifikation kraft Gesetzes nach § 23 Abs. 1 StBerG.
Ebenso wichtig ist uns: Auch Quereinsteiger können interessant sein. Wenn Sie als ehemaliger Finanzamtsmitarbeiter noch nicht sicher sind, ob Ihr Werdegang alle Anforderungen erfüllt, kann Ihr Profil individuell betrachtet werden. Geeignete Kandidaten sollen auf dem Weg zur erforderlichen Qualifikation unterstützt werden.
Die Lohnsteuerhilfe richtet sich unter anderem an Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Studenten, Auszubildende und Angestellte.
Sie sind vor Ort das Gesicht des Lohnsteuerhilfevereins. Deshalb zählen Genauigkeit, Verlässlichkeit, Diskretion und ein professioneller Umgang mit Mitgliedern. Ebenso wichtig ist die Bereitschaft, steuerliche Entwicklungen regelmäßig zu verfolgen und komplexe Steuer- oder Verwaltungssprache verständlich zu erklären.
Zur Tätigkeit gehört außerdem die eigene Beratungsstelle aktiv sichtbar zu machen. Das kann über Empfehlungen, lokale Kooperationen, Informationsveranstaltungen, Vorträge vor Seniorengruppen, Pressearbeit oder Onlinewerbung erfolgen. Die Vereinszentrale unterstützt dabei mit Materialien, Konzepten, Pressemitteilungen, Werbehilfen, Schulungen und organisatorischer Erfahrung.
Thomas B. arbeitete viele Jahre in der Finanzverwaltung. Einkommensteuerfälle, Bescheidprüfung, Nachweise, Einsprüche und verwaltungsinterne Abläufe waren ihm vertraut. Fachlich war seine Tätigkeit anspruchsvoll, doch mit der Zeit wuchs der Wunsch nach mehr persönlichem Kontakt. Er wollte sein Wissen nicht nur bei der Bearbeitung von Vorgängen einsetzen, sondern Menschen direkt erklären, was ihre steuerlichen Unterlagen bedeuten.
Über einen früheren Kollegen wurde Thomas auf den Lohnsteuerhilfeverein aufmerksam. Die Möglichkeit, Beratungsstellenleiter zu werden, passte zu seinem Wunsch nach einer neuen Aufgabe im bekannten Fachgebiet. Wichtig war ihm, die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen sauber zu prüfen. Im Gespräch mit dem Verein wurden seine Erfahrungen, seine steuerrechtliche Praxis und die Anforderungen an die Leitung einer Beratungsstelle besprochen.
Thomas startete mit Schulungen und arbeitete sich Schritt für Schritt in die Vereinsabläufe ein. Das Steuerprogramm, die zentrale Verwaltung und vorhandene Materialien erleichterten den Einstieg. Besonders hilfreich fand er, dass er nicht allein beginnen musste, sondern fachlichen und organisatorischen Rückhalt bekam.
Seine ersten Mitglieder kamen über Empfehlungen und lokale Kontakte. Viele brachten Steuerbescheide mit, die sie nicht nachvollziehen konnten. Andere stellten Fragen zu Werbungskosten, Renteneinkünften, Kindergeld, Lohnsteuerermäßigung oder Einsprüchen. Thomas nutzte seine Verwaltungserfahrung, um Zusammenhänge ruhig, sachlich und verständlich zu erklären.
Mit der Zeit entwickelte sich seine Beratungsstelle stabil. Mitglieder empfahlen ihn weiter, weil sie seine klare und vertrauenswürdige Art schätzten. Für Thomas wurde daraus ein beruflicher Neustart mit vertrautem fachlichem Kern. Heute beschreibt er seine Aufgabe so: „Ich kenne die Abläufe im Finanzamt. In der Lohnsteuerhilfe kann ich dieses Wissen nutzen, um Mitgliedern konkret zu helfen.“
Durch meine Erfahrung aus der Finanzverwaltung kann ich Mitgliedern gut erklären, weshalb ein Bescheid so aufgebaut ist.
Ich wollte im Steuerbereich bleiben, aber näher an den Menschen arbeiten. Die Beratungsstelle hat mir genau diese Möglichkeit gegeben.
Fachlich brachte ich viel mit. Die zentrale Unterstützung hat mir geholfen, organisatorisch sicher zu starten.
Ja, wenn die erforderlichen fachlichen und berufspraktischen Voraussetzungen erfüllt sind. Steuerrechtliche Erfahrung aus Finanzamt oder Finanzverwaltung kann dafür besonders relevant sein.
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Ihre Tätigkeit steuerrechtlich geprägt war und die gesetzlichen Anforderungen an die berufspraktische Erfahrung erfüllt.
Besonders wertvoll sind Kenntnisse in Einkommensteuer, Bescheidbearbeitung, Einspruchsverfahren, Antragsprüfung, Nachweisen und steuerrechtlicher Sachbearbeitung.
Nein. Steuerberater erfüllen die Qualifikation kraft Gesetzes, doch auch andere steuerrechtlich qualifizierte Personen können geeignet sein.
Ja. Geeignete Kandidaten sollen auf dem Weg zur benötigten Qualifikation unterstützt werden, wenn Motivation und fachliche Grundlage passen.
Die Lohnsteuerhilfe richtet sich unter anderem an Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Studenten, Auszubildende und Angestellte.
Dazu gehören unter anderem Einkommensteuererklärung, Lohnsteuerermäßigung, Einsprüche, Kindergeldanträge, vermögenswirksame Leistungen und Unterstützung bei bestimmten Einkünften.
Ja. Zentrale Steuerschulungen sowie zusätzliche Seminare zu Marketing, Selbstmanagement und weiteren Themen gehören zum Angebot.
Der Verein unterstützt mit Verwaltung, Software, Marketingmaterial, PR, Onlinewerbung, Mitgliederkommunikation, Kooperationskonzepten und organisatorischer Erfahrung.
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18 Aug 2026Standort:
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