An der Grundschule Karl-Lerbs-Straße ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Funktion einer/eines
Konrektorin/Konrektors (w/m/d) als Ständige Vertretung der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis 360 Schülerinnen und Schülern
- Besoldungsgruppe A14 Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 14 TV-L eingruppiert -
Die Konrektorin/Der Konrektor ist Stellvertreterin bzw. Stellvertreter der Schulleiterin oder des Schulleiters und vertritt sie oder ihn bei dienstlicher Verhinderung in allen Belangen. Sie/Er kann nach Absprache und Geschäftsverteilungsplan einen Teil der Aufgaben der Schulleiterin/des Schulleiters übernehmen. In der Regel obliegt der Konrektorin/dem Konrektor die Koordination der Verwaltungsaufgaben. Sofern eine Zweite Konrektorin oder ein Zweiter Konrektor eingesetzt ist, werden die Aufgaben nach Absprache und Geschäftsverteilungsplan zwischen beiden Funktionsstellen verteilt.
Berufsgruppe
Schulleitungsstellen
Besetzbar
Aufgabengebiet
Sie/Er übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber kann darüber hinaus mit weiteren schulischen Aufgaben beauftragt werden.
Anforderungen:
Zentrale Leitkategorien einer modern und professionell arbeitenden Schulleitung sind „Führung“ und „Management“ in den Handlungsfeldern
Die Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) sollen folgende Qualifikationen nachweisen:
Für die ausgeschriebene Stelle ist in besonderem Maße gefragt:
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die solche Kompetenzen durch spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – gegebenenfalls auch außerschulisch – oder Fortbildung erworben haben, werden gebeten, dies in ihrer Bewerbung zu dokumentieren.
Voraussetzungen
Bewerben können sich unbefristet beschäftigte Lehrkräfte (w/m/d), die die 1. und 2. Prüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen – vorzugsweise für den Schwerpunkt Grundschule – abgelegt haben und über daran anschließende mehrjährige (min. drei Jahre) Unterrichtserfahrung an Grundschulen verfügen.
Entsprechend der Dienstvereinbarung Ein-Fach-Lehrkräfte vom , Punkt 4, können sich ebenfalls Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach Bremischen Recht für ein Fach bewerben. Es ist die anerkannte Lehrbefähigung sowie die geforderte Unterrichts- und Leitungserfahrung nachzuweisen.
Kennzeichen
Bewerbungsfrist
Allgemeine Hinweise
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderten Menschen (w/m/d) wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Die Funktionsstelle kann in Vollzeit, vollzeitnaher Teilzeit oder in Teilzeit im Jobsharing-Modell wahrgenommen werden. Wird sie im Jobsharing-Modell wahrgenommen, ist dies im Rahmen eines Vollzeitäquivalents möglich.
Rechtliche Informationen gemäß Bremischen Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG):
Die Besetzung der Funktion erfolgt gemäß § 74 des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes (BremSchVwG) vom zuletzt geändert durch Gesetz vom . Gegebenenfalls ist die Besetzung der Stelle auch durch eine Umsetzung gemäß § 73 BremSchVwG möglich.
Ansprechperson
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin der Schulaufsicht, Frau Köster-Gießmann, Tel. 0421/ .
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
10 Okt 2026Standort:
BremenEinsatzort:
BremenTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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