Leiter*in des Referats für Klima- und Umweltschutz (m/w/d) (berufsmäßiges Stadtratsmitglied)

Stellenbeschreibung:

Leiter*in des Referats für Klima- und Umweltschutz (m/w/d) (berufsmäßiges Stadtratsmitglied)

Vollzeit

Befristet bis: 6 Jahre ab Amtsantritt

Bewerbungsfrist:

Verfahrensnummer: 41235

Ihr Einsatzbereich:

Referat für Klima- und Umweltschutz , Hauptsitz: Bayerstraße 28a, 80335 München

Das Referat für Klima- und Umweltschutz

Die Landeshauptstadt München engagiert sich seit vielen Jahren intensiv im Klimaschutz. Die Landeshauptstadt hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2035 weitestgehend klimaneutral zu werden, als Stadtverwaltung bereits bis zum Jahr 2030. Der Münchner Stadtrat hat daher beschlossen, zum ein Referat für Klima- und Umweltschutz zu gründen, in dem die bis dahin verteilten Zuständigkeiten gebündelt werden. Das Referat für Klima- und Umweltschutz übernimmt dabei eine führende Rolle in allen Fragen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung, des Umwelt- und Naturschutzes, der Wärme-, Energie- und Ernährungswende sowie der Nachhaltigkeit und entwickelt Klimastrategien und Maßnahmenpakete zur Erreichung der ambitionierten Ziele.

Im Referat für Klima- und Umweltschutz arbeiten rund 365 Menschen in vier Geschäftsbereichen: Umweltvorsorge (GB I), Klimaschutz und Energie (GB II), Naturschutz und Biodiversität (GB III), Umweltschutz (GB IV).

Im Detail verantwortet das Referat folgende Aufgaben:

  • G estaltung und Umsetzung des Maßnahmenplans zur Erreichung des Ziels Klimaneu-tralität der Stadtverwaltung sowie der Landeshauptstadt München
  • I m Themenfeld Umweltvorsorge liegen die Schwerpunkte neben der nachhaltigen Entwicklung unter anderem in der Umweltvorsorge in der räumlichen Planung, den Themen Stadtklima, Grundwasser und Klimaanpassung sowie der Lärmvorsorge und Luftreinhalteplanung
  • D er Bereich Klimaschutz und Energie umfasst die Themen klimaneutrale Gebäude, die Münchner Wärmestrategie inkl. der kommunalen Wärmeplanung, die Quartiersarbeit sowie das Bauzentrum München als etabliertes Informations- und Beratungszentrum für nachhaltiges Wohnen, Sanieren und Bauen. Im Bauzentrum ist auch die PV-Agentur angesiedelt, die die gesamtstädtische PV-Strategie weiterentwickelt.
  • D em Themenfeld Naturschutz und Biodiversität sind die untere Naturschutzbehörde (uNB) der Landeshaupstadt München mit dem Vollzug des europäischen, deutschen und bayerischen Naturschutzrechts, sämtliche Fachaufgaben rund um die Biodiversität in München sowie nachhaltige Ernährung und das Haus der Kost zugeordnet.
  • D er Bereich Umweltschutz umfasst die Themen Altlasten, Abbrüche, Abfallrecht, Wasserrecht, Immissionsschutz, Innenraumschadstoffe, Kaminkehrerwesen und Kreislaufwirtschaft sowie die Zero Waste Fachstelle.
  • Z entrale Aufgaben wie Personal, Gleichstellung, Organisation und Finanzen werden ebenfalls im Referat verantwortet. Hierzu gehören insbesondere die Betreuung und Weiterentwicklung personalbezogener Prozesse, die Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung sowie die Gestaltung und Optimierung organisatorischer Abläufe. Der Referatshaushalt wird koordiniert, die Mittel bewirtschaftet und administrative Prozesse innerhalb des Referats unterstützt und weiterentwickelt.
  • Z u den weiteren Aufgaben gehören das Rechts- und Beschlusswesen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und die Aktivierung der Münchener Bevölkerung zu einem nachhaltigen und umweltbewussten Lebensstil mithilfe der Kommunikationsmarke Re:think München – Neues Denken für unser Klima.
  • D as Referat koordiniert mit weiteren Teams die Aktivitäten Münchens im Rahmen der EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte“, bearbeitet europapolitische Themen mit Bezug zu Klima- und Umweltschutz und verantwortet das bürgerschaftliche Engagement sowie das Förderwesen zur Unterstützung von Münchner Initiativen und Projekten, die zur Erreichung der städtischen Klimaziele beitragen.

Die jährliche Budgetsumme des Referates für Klima- und Umweltschutz beläuft sich ohne Investitionen auf derzeit rund 65,2 Millionen Euro.

Was erwartet Sie

Sie leiten das Referat für Klima- und Umweltschutz und haben die Personalverantwortung für die ca. 365 Mitarbeiter*innen. Zudem verantworten Sie ein Budget von 65,2 Millionen Euro. Sie treffen strategische und zukunftsorientierte Entscheidungen in den oben aufgeführten Geschäftsfeldern. Sie beraten und unterstützen als berufsmäßige*r Stadträt*in konstruktiv den ehrenamtlichen Stadtrat, den Oberbürgermeister sowie die 2. und die 3. Bürgermeisterin in allen Ihren Aufgabenbereich betreffenden Angelegenheiten. Sie bereiten Beschlüsse des Stadt-rates vor und setzen diese um.

Was bieten wir Ihnen

  • E ine sehr herausfordernde, vielseitige, in der öffentlichen Wahrnehmung stehende und interessante Aufgabe an der Schnittstelle zwischen Stadtverwaltung und Stadtrat.
  • D ie Vergütung der berufsmäßigen Stadträte/Stadträtinnen richtet sich nach den Be-stimmungen des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG). Sie erfolgt in der ersten Amtszeit nach Besoldungsgruppe 6 und in weiteren Amtszeiten nach Besoldungsgruppe 7 der Bayerischen Besoldungsordnung B.
  • D ie berufsmäßigen Stadträte/Stadträtinnen werden nach der Wahl durch den Stadtrat zu Beamt*innen auf Zeit (Art. 13 KWBG) ernannt. Die Position ist frühestens ab zu besetzen. Vorgesehen ist eine Amtszeit von 6 Jahren mit der Möglichkeit der Wiederwahl für weitere bis zu sechsjährige Amtszeiten.

Entdecken Sie weitere Benefits unter stadt.muenchen.de/infos/karriere-benefits-stadt-muenchen .

Sie verfügen über

Die berufsmäßigen Stadträte/Stadträtinnen müssen die Voraussetzungen des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG), insbesondere des Art. 12 Abs. 2 KWBG erfüllen. Danach kann in das Amt eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds nur berufen werden, wer die laufbahnrechtliche Qualifikation besitzt, die seinem zukünftigen Aufgabengebiet entspricht, oder mindestens drei Jahre dem künftigen Aufgabengebiet entsprechend in verantwortlicher Stellung tätig gewesen ist. (Hinweis: Bewerber*innen mit sonstigem Qualifikationserwerb sind hierbei nachrangig zu berücksichtigen.) Zudem kann nach Art. 12 Abs. 2 KWBG in das Amt eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds nur berufen werden, wer zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister oder zur berufsmäßigen ersten Bürgermeisterin wählbar ist. Für dieses Amt ist jede Person wählbar, die am Wahltag Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

#J-18808-Ljbffr
NOTE / HINWEIS:
EnglishEN: Please refer to Fuchsjobs for the source of your application
DeutschDE: Bitte erwähne Fuchsjobs, als Quelle Deiner Bewerbung

Stelleninformationen

  • Veröffentlichungsdatum:

    11 Okt 2026
  • Standort:

    WorkFromHome
  • Typ:

    Vollzeit
  • Arbeitsmodell:

    Vor Ort
  • Kategorie:

  • Erfahrung:

    2+ years
  • Arbeitsverhältnis:

    Angestellt

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