Kieler Amt für Kultur und Weiterbildung sucht frische Köpfe. Starten Sie bei uns als Leiter*in Kulturförderung und Kulturelle Stadtentwicklung
Leiter*in Kulturförderung und Kulturelle Stadtentwicklung
EG 14 TVöD, Vollzeit, Teilzeit, unbefristet, zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Sie haben eine sehr gute Kommunikationsfähigkeit und es fällt Ihnen leicht, mit unterschiedlichsten Akteur*innen, Institutionen und Ämtern kooperativ und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Zudem können Sie Kritik sachlich äußern, hinnehmen und konstruktiv damit umgehen. Sie bringen die Fähigkeit mit, Mitarbeiter*innen zu motivieren.
Die Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt setzen Sie selbstverständlich und verbindlich um. Dabei bilden Sie sich verantwortlich und kontinuierlich in diesem Themenfeld fort.
Die Landeshauptstadt Kiel ist mit 250.000 Einwohner*innen die größte Stadt in Schleswig-Holstein, lebendige Kultur- und Universitätsstadt und Tor nach Skandinavien mit täglichen Fährverbindungen nach Schweden, Norwegen und Litauen. Eine vielfältige und sehr aktive Kunst- und Kreativszene ist ein wichtiger Treiber der Stadtentwicklung.
Das Amt für Kultur und Weiterbildung umfasst sechs Institute: Kulturförderung und kulturelle Stadtentwicklung, die Stadtgalerie, das Institut für Erinnerungskultur mit Stadtarchiv, Stadt- und Schifffahrtsmuseum und die Werkstatt 20. Jahrhundert, die Förde-vhs, die Musikschule und die Stadtbücherei. Die Institute arbeiten eng zusammen.
Im Institut Kulturförderung und kultureller Stadtentwicklung erwartet Sie eine vielfältige und verantwortungsvolle Aufgabe mit Gestaltungsspielraum. Im Kulturbüro arbeiten derzeit fünf Mitarbeitende mit zwei unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten: Kulturförderung sowie kulturelle Stadt(teil)entwicklung. Das vierköpfige Team des Kulturforums übernimmt die Programmplanung, -durchführung, PR und Technik für den Veranstaltungssaal.
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 3 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Außerdem kann es durch die Wahrnehmung von Veranstaltungen auch zu Arbeitszeiten außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit (in den Abendstunden und am Wochenende) kommen.
Das Kulturforum hat eine eigene Sachbereichsleitung.
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
30 Jul 2026Standort:
KielEinsatzort:
HildesheimTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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