Die Jugendarrestanstalt Lünen ist zuständig für den Vollzug des Jugendarrestes für bis zu 41 männliche Arrestanten.
Die Arrestanten sollen befähigt werden, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben. Jugendarrest ist eine Erziehungsmaßnahme des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und dient der Sanktionierung straffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsender mittels kurzfristigen Freiheitsentzuges. Der Vollzug des Jugendarrestes soll das Ehrgefühl der Jugendlichen wecken und ihnen eindringlich zum Bewusstsein bringen, dass sie für das von ihnen begangene Unrecht einzustehen haben.
Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil
Angeboten wird eine Stelle für eine Sozialarbeiterin / eines Sozialarbeiters (m/w/d) bzw. als Dipl.-Sozialarbeiterin bzw. Dipl.-Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterin (B.A.) bzw. Sozialarbeiter (B.A.). Die Einstellung erfolgt als Beschäftigte/r in Entgeltgruppe S 15 TV-L. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis
(Laufbahngruppe 2, 1, Einstiegsamt A 9) vorgesehen.
Die Stelle ist sofort besetzbar.
Die Tätigkeit richtet sich nach den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen (AV des JM vom 18. Dezember 2015 – 2400 IV.54) in der Fassung vom 06. Juli 2017. Die Aufgaben sind u.a.:
Die Justiz des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu sind u.a. mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeitszeit und zur Mobilen Arbeit Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Hinweis zum Datenschutz:
Mit Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann automatisch gelöscht. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
22 Jul 2026Standort:
LünenEinsatzort:
MünsterTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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