Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülerinnen und Schülern
Die Freiherr-vom-Stein-Schule in Eppstein ist eine kooperative Gesamtschule ohne Oberstufe. Wir unterrichten unsere Schülerinnen und Schüler in den drei Schulformen Gymnasium, Realschule und Hauptschule. Ein umfangreiches AG-Angebot und eine Betreuungsgruppe für die Jahrgangsstufen 5 und 6 runden die Öffnungszeiten der Schule von Montag bis Donnerstag bis 17.00 Uhr und am Freitag bis 14.00 Uhr ab. In den Jahrgängen 5 bis 7 sind Lernzeiten fest in den Stundenplan integriert, in denen unsere Schülerinnen und Schüler mit Fachlehrerunterstützung Lernen lernen und geeignete Methoden zur selbstständigen Hausaufgabenbearbeitung anwenden. Inklusion ist bei uns gelebte Wirklichkeit. Regelschullehrkräfte und Förderschullehrkräfte kümmern sich intensiv, um unsere IB-Schülerinnen und Schüler. Wir pflegen mit den umliegenden Grundschulen einen intensiven Austausch. Durch gegenseitige Hospitationen und Abstimmung schulischer Inhalte gewährleisten wir für unsere Schülerinnen und Schüler einen guten Übergang von der Grundschule in die Freiherr-vom-Stein-Schule. Die Berufs- und Studienorientierung nimmt in allen Bildungsgängen einen großen Raum ein und wird zusätzlich durch eine individuelle Schullaufbahnberatung ergänzt, damit unsere Schülerinnen und Schüler ihren weiteren Weg gut informiert erfolgreich gehen können.
pädagogische Leitung
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Berufserfahrung:
mehr als 3 Jahre
Eine interessante Tätigkeit im schulischen Umfeld
Zusatzversorgung und die üblichen sozialen Leistungen der hessischen Landesverwaltung (z.B. Hessenticket)
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt oder bei der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Eine Erhöhung des Frauenanteils wird in allen Bereichen und Positionen angestrebt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Anlagen sind bei digitalen Bewerbungen stets im PDF Format anzufügen.
Rektorin/Rektor (m/w/d) an einer Gesamtschule zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben - an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Eppstein
Ressort / Verfahren Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen / Funktionsstellen Schulbereich
Veröffentlichungsdatum
Bewerbungsschluss
Berufserfahrung Ausschreibungstext
Freiherr-vom-Stein-SchuleBergstraße Eppstein
Personalverwaltende Dienststelle Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-KreisWalter-Flex-Straße 60/ Rüsselsheim am Main
Auswählende Dienststelle Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-KreisWalter-Flex-Straße 60/ Rüsselsheim am Main
Arbeitszeit / Besoldungs- / Entgeltgruppe Vollzeit / A14
Vertragsart / Art der Stelle Unbefristet / Beförderungen/Funktionsstellen
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
10 Okt 2026Standort:
EppsteinTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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