Die Justizvollzugsanstalt Willich I ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges für erwachsene männliche Straf- und Untersuchungsgefangene (Untersuchungs- und Strafhaft).
Weitere Informationen über die Justizvollzugsanstalt Willich I finden Sie auf unserer Website.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/einen Psychologin/Psychologen für eine befristete Einstellung in Vollzeit (Teilzeit ist möglich).
Die Tätigkeit richtet sich nach Nr. 2.3 der Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom in der Fassung vom -IV.54).
Die Arbeit, die Sie erwartet, ist sehr vielseitig und geprägt durch interdisziplinäres Arbeiten im Team (z. B. allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst, Krankenpflegedienst, Anstaltsarzt, Sozialarbeiter sowie der Verwaltung).
Sie arbeiten im Tagesdienst mit der Möglichkeit zur Gleitzeit.
In der Arbeit mit den Gefangenen sind Sie vor allem in den Bereichen der Diagnostik sowie der Betreuung, Beratung und Behandlung tätig. Im Rahmen der Diagnostik führen Sie die psychologische Begutachtung der Gefangenen durch, erstellen Diagnosen und Prognosen, wenn es z. B. um die Genehmigung von vollzugsöffnende Maßnahmen wie Ausgang, Urlaub, Freigang oder Verlegung in den offenen Vollzug geht. Steht eine vorzeitige Entlassung zur Diskussion, so erarbeiten Sie in festgelegten Fällen eine Kriminalprognose zur Einschätzung des Rückfallrisikos des betroffenen Gefangenen.
Auch ein Einsatz in der sozialtherapeutischen Abteilung ist nach Einarbeitung eventuell möglich.
Gefangene sollen während des Vollzugs ihrer Freiheitsstrafe auf die Reintegration in die Gesellschaft vorbereitet werden. Sie sollen lernen, ihr Leben künftig eigenverantwortlich und ohne Straftaten zu führen. Als enge Betreuerinnen und Betreuer erarbeiten Psychologinnen und Psychologen für jeden Gefangenen individuelle Maßnahmen, um Persönlichkeitsstörungen oder andere Defizite zu behandeln. Deeskalation und Krisenintervention inklusive Suizidprophylaxe sind hierbei wichtige Aspekte.
Sie sollten
Wenn eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen soll, müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Kein fester Einstellungstermin - Einstellung jederzeit möglich.
Ihre Einstellung in den Psychologischen Dienst erfolgt im Tarifbeschäftigungsverhältnis. So haben Sie die Möglichkeit Berufserfahrung im Justizvollzug zu sammeln.
Sie erhalten ein Gehalt entsprechend der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV‑L).
Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen finden Sie in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte (
Nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis erhalten Sie Bezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBESG NRW, Besoldungsordnung A LBESO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge, wie z. B. Familienzuschlag oder Stellenzulagen). Sie werden dann entsprechend der Besoldungsgruppe A 13 LBESO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge) bezahlt.
Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen Ihnen unterschiedliche Funktionen in den Justizvollzugsanstalten oder im Rahmen der Fach- bzw. Dienstaufsicht z. B. im Ministerium der Justiz des Landes NRW und eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBESO NRW offen. Mehr Information zu den Besoldungsgruppen finden Sie in der Landesbesoldungstabelle (
Nähere Informationen zu diesem Berufsbild finden Sie unter:
#J-18808-LjbffrVeröffentlichungsdatum:
22 Jul 2026Standort:
WillichEinsatzort:
MünsterTyp:
VollzeitArbeitsmodell:
Vor OrtKategorie:
Erfahrung:
2+ yearsArbeitsverhältnis:
Angestellt
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