Dienstposten / Arbeitsplatz in der Sachbearbeitung (m/w/d) im Team 3Z3 „Haushalt, Finanzcontrolling“
Im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist der o.g. nach Besoldungsgruppe A 11 NBesG / Entgeltgruppe 10 TV-L bewertete Dienstposten/Arbeitsplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Dienstort ist Hildesheim.
Sie können sich bewerben, wenn Sie:
- über die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ verfügen, die Sie durch den erfolgreichen Abschluss eines Bachelorgrads oder Diploms (FH) in einem Studiengang „Allgemeine Verwaltung“, „Öffentliche Verwaltung“ oder vergleichbar erworben haben und sich nicht mehr in der beamtenrechtlichen Probezeit befinden,
- die Verwaltungsprüfung II erfolgreich absolviert haben,
- über das erste bzw. zweite juristische Staatsexamen verfügen. Von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht das zweite juristische Staatsexamen erworben haben, wird die Bereitschaft erwartet, im Falle einer Einstellung an verwaltungsbezogenen Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen.
Ihre Aufgaben
Mit dem Dienstposten/Arbeitsplatz sind im Wesentlichen die eigenverantwortliche Wahrnehmung folgender Aufgaben verbunden:
- Bewirtschaftung von Haushalts‑, Kassen‑ und Rechnungsangelegenheiten, insbesondere - Aufstellung der Haushaltsvoranschläge und Beiträge zur mittelfristigen Finanzplanung - Fertigung von Kassenanschlägen und Verteilung der Haushaltsmittel - Bildung von Einnahme‑ und Ausgaberesten und Übertragung in das nächste Haushaltsjahr - Fertigung von außer- und überplanmäßigen Anträgen / Vorgriffen nach § 37 LHO - Operatives Finanzcontrolling - Prüfung der Zeit‑ und Sachbücher
- Bearbeitung von Anfragen im Zusammenhang mit dem Fördermittel‑Controlling des MS
- Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, §§ 4, 5 Nds. AG SGB II - Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung - Landeszuschuss nach § 5 Ag SGB II
- Grundsätzliche Fragen des Zuwendungsrechts
Ihr Anforderungsprofil
Neben den allgemein notwendigen Voraussetzungen sind im Rahmen der Fachkompetenz für die erfolgreiche Wahrnehmung des Dienstpostens/Arbeitsplatzes von Vorteil:
- gründliche und umfassende Kenntnisse des Haushaltsrechts
- vertiefte Kenntnisse im Zuwendungsrecht
- gute Kenntnisse in den Sozialgesetzbüchern sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch
- herausgehobene betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fachkompetenz zu Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit und Planungsprozessen
- umfassende DV‑Kenntnisse, insbesondere im Bereich der Tabellenkalkulation
- vertiefte Kenntnisse der Infor LN‑Software
- gute Kenntnisse in der Ablauforganisation in den Kernaufgaben der Landessozialverwaltung
Darüber hinaus sind bei der Wahrnehmung des oben genannten Dienstpostens/Arbeitsplatzes folgende persönliche Kompetenzen wünschenswert:
- ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen
- schnelle Auffassungsgabe
- ausgeprägte Fähigkeit zum konzeptionellen und strukturierten Arbeiten
- ein hohes Maß an Kommunikations‑, Dialog‑ und Teamfähigkeit
- Sensibilität im Umgang mit Informationen und Daten, hohe Diskretion, Neutralität und Vertrauenswürdigkeit
- Eigeninitiative, Selbständigkeit und Engagement
- hervorragende Organisations-, Koordinierungs‑ und Planungsfähigkeit
- sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
- interessante und vielseitige Aufgaben, verantwortungsvolle Tätigkeiten und Einbindung in Entscheidungsprozesse
- selbständiges Arbeiten in einem leistungsstarken Team
- Entwicklungs‑ und Fortbildungsmöglichkeiten
- Work‑Life‑Balance durch flexible und mobile Arbeitszeitmodelle
- Sozialleistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr
- für Tarifbeschäftigte eine jährliche Jahressonderzahlung in Abhängigkeit der Eingruppierung und die im öffentlichen Dienst übliche Zusatzversorgung
Weitere Hinweise
Der Dienstposten/Arbeitsplatz ist teilzeitgeeignet. Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit sowie die Durchführung von Dienstreisen sind für die Wahrnehmung der Dienstgeschäfte unabdingbar. Im Übrigen wird die Bereitschaft erwartet, sich ggf. auch in mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen fehlende Kenntnisse anzueignen bzw. vorhandene Kenntnisse zu erweitern.
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten steht das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie besonders verpflichtet. Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen werden bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht andere rechtliche Gründe darüber entscheiden. Die Einhaltung dieser Regelung ist bereits im Bewerbungsprozess zur Verfügung zu stellen.
Die Niedersächsische Landessozialverwaltung möchte das unterrepräsentierte Geschlecht im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in diesem Bereich beruflich fördern. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Es werden auch ausdrücklich Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ angesprochen sich zu bewerben.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
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